Arbeitsgemeinschaft Mittelstand warnt vor Unternehmensstrafrecht

Die Politik diskutiert aktuell die Einführung eines neuen Unternehmensstrafrechts, vergisst dabei allerdings die Prüfung des Bedarfs sowie der Folgen. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand fordert ein rasches Ende der Debatte.

Berlin, 29.09.2015 — Unternehmen sind verpflichtet Gesetze einzuhalten – und tun dies auch. Der ehrbare Kaufmann gilt oft als Handlungsmaßstab. Gleichwohl werden Unternehmen und deren Geschäftsabläufe in der Öffentlichkeit immer häufiger als unseriös oder gar kriminell abgestempelt. Die Diskussion um das Unternehmensstrafrecht folgt diesem Trend und schadet so dem Gründergeist und dem unternehmerischen Engagement.

Das Vorhaben der Politik, ein eigenes Unternehmensstrafrecht zu schaffen, stößt in der Wirtschaft auf großen Widerstand. Die Diskussion schade dem Gründergeist und dem unternehmerischen Engagement, heißt es in einem Papier der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, dem Zusammenschluss der zehn führenden Mittelstandsverbände, darunter DERMITTELSTANDSVERBUND.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wird ein solches Unternehmensstrafrecht diskutiert. Im Zusammenhang mit der VW-Affäre hatte der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty (SPD), seine Forderung nach einer Einführung eines eigenen Unternehmensstrafrechts bekräftigt. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung zudem einen nationalen Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte", auch dort ist ein eigenes Unternehmensstrafrecht Thema. Am Montag treffen sich Vertreter von Bundesjustizministerium, DIHK, DGB und dem Forum Menschenrechte zur fünften von insgesamt elf Anhörungen zu dem Thema.

Die mittelständischen Unternehmen befürchten, durch ein Strafrecht an den Pranger gestellt zu werden. "Schon die Ermittlungen und die Berichterstattung bedeuten für ein Unternehmen, einen immensen Imageschaden, der nicht wiedergutzumachen ist, selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass die Vorwürfe nicht berechtigt sind", heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier. Die Unternehmen sehen im geltenden Recht ausreichend Möglichkeiten, Firmen zu sanktionieren und fordert von der Bundesregierung, auf ein Unternehmensstrafrecht "unbedingt zu verzichten".

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