Erbschaftsteuer: Neuregelung soll 200 Millionen Euro zusätzliches Steueraufkommen bringen

Bei der Zusammenkunft der Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in Berlin erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Michael Meister, den Stand der Erbschaftsteuerreform.

Berlin, 23.09.2015 — Bei der regelmäßigen "Frühstücksrunde" der Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, war am 23. September der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Michael Meister zu Gast.

In der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand arbeiten die zehn mittelstandsrelevanten Verbände, darunter DER MITTELSTANDSVERBUND, im Interesse der mittelständischen Wirtschaft zusammen.

Meister erläuterte den Sachstand zur vom Bundesverfassungsgericht geforderten Reform der Erbschaftsteuer. Besondere Herausforderung sei aktuell die Definition des sogenannten nichtgebundenen Vermögens in Betrieben. Auch die Bewertungsregeln und die Behandlung der Liquidität in Unternehmen werfen noch Fragen auf. Dennoch zeigte sich der Vertreter des Finanzministeriums optimistisch, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres verfassungskonform abzuschließen.

Vor den neuen Regelungen erwartet das Bundesfinanzministerium ein Steuermehraufkommen von rund 200 Mio. Euro. Auch kleinere Unternehmen unter 20 Mitarbeitern können künftig über die Lohnsummenermittlung von Erbschaftsteuer erfasst sein. 


Seite drucken

Zurück zur Übersicht