MITTELSTANDSVERBUND fordert modernes Wettbewerbsrecht im digitalen Zeitalter: Reform des Kartellrechts dringend notwendig

Seit Beginn des Jahres liegt der Entwurf eines GWB-Digitalisierungsgesetzes vor, das eine Anpassung des Kartellrechts forciert, um den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Nun blockiert ein Zwist zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesjustizministerium die geplante und dringend notwendige Reform. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert, interne Differenzen beiseite zu legen und pünktlich zum Beginn der EU-Ratspräsidentschaft zielstrebig für ein digitales Zeitalter einzutreten.

Berlin, 29.06.2020 – „Die Neuordnung des deutschen Kartellrechts lässt in Deutschland auf sich warten, während in Europa die Diskussionen um eine Digitalisierung des Wettbewerbsrechts weiter vorangehen. Derweil nimmt nicht nur die Marktmacht von Amazon & Co. zu, sondern auch interne Streitereien zwischen dem BMWi und dem BMJV, die nun die Umsetzung einer GWB-Reform zurückwerfen. Dabei braucht es die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen doch gerade jetzt! Deutschland muss als Träger der EU-Ratspräsidentschaft Vorbild sein und Flagge zeigen für ein modernes Europa. Wir brauchen mehr Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft und endlich Erleichterungen in der Plattformökonomie!“, fordert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des MITTELSTANDSVERBUNDES. 

Seit Beginn des Jahres liegt der Entwurf eines GWB-Digitalisierungsgesetzes vor, das eine Anpassung des Kartellrechts forciert, um den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden. Das Wettbewerbsrecht stellt nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES den richtigen Rahmen dar, um unerwünschten Einschränkungen des Wettbewerbs im Zuge einer dominierenden Marktmacht der großen Online-Plattformen angemessen entgegenzutreten und diese möglichst zu verhindern. Aus diesem Grund unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND die Vorschläge des Referentenentwurfs grundsätzlich als taugliche Antwort auf die wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen und fordert eine rasche Umsetzung. 

„Gegenwärtig erleben wir, wie gerade die Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Online-Handel substanziell benachteiligt sind, da ihnen der Zugang zu den für neue digitale Geschäftsmodelle notwendigen Daten verwehrt bleibt. Große Online-Plattformen, deren Expansion und Anwachsen auf marktbeherrschende Größe in ganz erheblichem Maße auf die Sammlung und exklusive Nutzung von Nutzerdaten zurückzuführen ist, lassen den mittelständischen Händlern kaum eine Möglichkeit, wettbewerbsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln und eigene Plattformen zu etablieren.“, mahnt Veltmann. 

Grund dafür sei nicht etwa eine mangelnde Innovationsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen, sondern in erster Linie der eingeschränkte Zugang zu den Daten, die auf Online-Plattformen generiert werden. Letzterer sei daher problematisch, weil diese Daten überwiegend durch die Nutzer der Plattform generiert würden und nicht originär durch die Plattformbetreiber selbst. Zu den Nutzern gehörten vornehmlich mittelständische Händler, die selbst auf als Marktplatz fungierenden Plattformen Handel treiben würden, so Veltmann weiter.

Jüngste Unterstützung auch vom Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt: Am 25. Juni hatte dieser im Rahmen der Prüfung des Vertriebsmodells der Intersport Online-Plattform betont, dass es gerade für kleinere Händler schwer sei, sich allein gegen große Online-Händler wie Amazon und die Online-Shops der Hersteller zu behaupten. Auch die einzelnen Intersport-Händler stünden in Deutschland stationär und online starken Wettbewerbern gegenüber.

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