Hamburg

  • Seit Montag, dem 20. April konnten Verkaufsstellen des Einzelhandels, deren Verkaufsfläche auf 800 qm begrenzt ist, wieder öffnen. Ab Mittwoch, dem 13. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden ist einzuhalten, wozu bildliche oder schriftliche Hinweise anzubringen sind. Es dürfen zudem nur so viele Kunden eingelassen werden, dass sich durchschnittlich maximal ein Kunde auf 10 qm Verkaufsfläche aufhält. Oberflächen sind mehrmals täglich zu reinigen.
  • Seit Montag, dem 27. April müssen Personal und Kunden in Geschäften zudem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Betreiber eines Geschäfts sind dabei verpflichtet, Kunden, die beim Betreten der Verkaufsfläche keinen Mund-Nasen-Schutz tragen, den Zugang zu verwehren.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.