Mecklenburg-Vorpommern

  • Seit Montag, dem 20. April durften alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Verkaufsflächen bis zu 800 qm wieder geöffnet werden. Seit Samstag, dem 2. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Dabei muss ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden. Es sind Zugangsbeschränkungen oder Einlasskontrollen durchzuführen, die sicherstellen, dass sich je 10 qm Verkaufsfläche nur je ein Kunde, gegebenenfalls in Begleitung betreuungsbedürftiger Personen, im Geschäft aufhält. In Verkaufsstellen, in denen Einkaufswagen bereitgestellt werden, ist der Zutritt nur mit einem Einkaufswagen gestattet ist, soweit dies der Kundin oder dem Kunden zumutbar ist. Des Weiteren sind sichtbare Aushänge über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen anzubringen.
  • Ab Montag, den 27. April müssen Personal und Kunden zudem im Einzelhandel verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt sowie Personen mit einer entsprechenden Behinderung.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.