Saarland

  • Seit Montag, dem 20. April konnten Geschäfte mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen. Seit Montag, dem 4. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Geschäfte haben insbesondere durch Zugangskontrollen sicherzustellen, dass die Zahl von Kunden oder Besuchern so begrenzt ist, dass pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.
  • Dabei müssen Kunden und Besucher in Geschäften zudem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.