Bremen

  • Seit Montag, dem 20. April konnten Geschäfte des Einzelhandels, deren tatsächlich genutzte Verkaufsfläche nicht mehr als 800 qm beträgt, wieder öffnen. Seit Mittwoch, dem 13. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Dabei muss die Anzahl der Kunden im Geschäft in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche so begrenzt werden, dass ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m zwischen den Personen eingehalten werden kann. Richtgröße für eine angemessene Anzahl von Kunden sind hierbei 10 qm Verkaufsfläche pro Person.
  • Beim Besuch von Geschäften muss zudem verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.