Brandenburg

  • Seit Mittwoch, dem 22. April konnten Verkaufsstellen des Einzelhandels Verkaufsflächen von nicht mehr als 800 qm wieder öffnen. Seit Samstag, dem 9. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • In allen Geschäften sind die erforderlichen Hygienestandards zu beachten. Die Betreiber haben geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 m zu treffen. Dabei ist eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorzugeben.
  • Seit Montag, dem 27. April 2020 müssen Personen ab 6 Jahren zudem in Verkaufsstellen verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Personal ist davon ausgenommen, wenn es keinen direkten Kundenkontakt hat oder Sicherheitsvorrichtungen vor Ort die Wahrscheinlichkeit einer Tröpfcheninfektion verringern.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.