Sachsen-Anhalt

  • Seit Montag, dem 20. April konnten Ladengeschäfte jeder Art bis zu 800 qm Verkaufsfläche wieder ge­öffnet werden. Seit Montag, dem 4. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Geschäfte müssen durch Zugangsbeschränkungen sicherstellen, dass sich bei einer Verkaufsfläche von weniger als 800 qm höchstens 1 Kunde je 10 qm Verkaufsfläche aufhält. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm darf sich höchstens 1 Kunde je 20 qm zusätzlicher Verkaufsfläche aufhalten.
  • Dabei gilt, dass Kunden und Besucher in Geschäften verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.
  • Neben der Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m im Geschäft – z.B. durch Anbringen von Abstandsmarkierungen – sowie entsprechende Information der Kunden über Aushänge und ggf. Durchsagen ist zudem ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime inklusive eines Hygienekonzepts erforderlich.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.