Niedersachsen

  • Seit Montag, dem 20. April konnten alle Geschäfte bis zu 800 qm tatsächlich genutzter Verkaufsfläche wieder öffnen. Seit Montag, dem 11. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Die Betreiber der Geschäfte sind verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden sicherzustellen. Zudem muss sichergestellt werden, dass sich je 10 qm Verkaufsfläche nur durchschnittlich eine Person aufhält. Die Betreiber haben darüber hinaus Vorkehrungen zu treffen, die den Zutritt zu den Verkaufsflächen steuern, Warteschlangen vermeiden und Anforderungen der Hygiene gewährleisten.
  • Seit Montag, dem 27. April müssen Kunden und Besucher in Geschäften zudem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.