Nordrhein-Westfalen

  • Seit Montag, dem 20. April konnten alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 qm wieder öffnen. Seit Montag, dem 11. Mai dürfen nun sämtliche Geschäfte – unter Beachtung der hygienischen Auflagen und Kontrolle des Zugangs – wieder mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.

  • Alle Geschäfte haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden darf eine Person pro 10 qm der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

  • Seit Montag, dem 27. April müssen Personal und Kunden in Geschäften zudem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.