Rheinland-Pfalz

  • Seit Montag, dem 20. April konnten Verkaufsstellen des Einzelhandels wieder öffnen, sofern ihre Verkaufsfläche auf bis zu 800 qm begrenzt ist. Seit dem 3. Mai dürfen nun alle Geschäfte des Einzelhandels – unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung – mit ihrer vollen Verkaufsfläche öffnen.
  • Eine Öffnung muss unter Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts erfolgen, um Ansammlungen von Personen vor oder in den Einrichtungen zu vermeiden. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der Mindestabstand zwischen Personen 1,5 m beträgt. Bis zu 800 qm Verkaufsfläche des Geschäfts darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten. Auf der 800 qm übersteigenden Fläche darf sich davon abweichend höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden.
  • Seit Montag, dem 27. April müssen Personal, Kunden und andere Besucher in Geschäften zudem verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Die aktuelle Verordnung kann HIER abgerufen werden.