AG Mittelstand: Wucht der Corona-Krise erfordert weitere, über das gewaltige Hilfsprogramm hinausgehende Maßnahmen

Die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung verhängten Kontaktbeschränkungen haben die mittelständische Wirtschaft in einer vor Monaten noch nicht vorstellbaren Wucht getroffen und viele Betriebe und Unternehmen in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Die AG Mittelstand begrüßt ausdrücklich den Schutzschild, den die Bundes- und Landesregierungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgespannt haben.

Berlin, 07.04.2020 - Die Politik hat in einer nie da gewesenen Schnelligkeit und Geradlinigkeit reagiert und wirksame Hilfestellungen gerade auch für die Unternehmen des Mittelstandes und die dortigen Arbeitsplätze geschaffen. Dafür gebührt Parlamenten und Regierungen auf Bundes- und Länderebene wie auch allen weiteren beteiligten Institutionen unsere ausdrückliche Hochachtung und unser großer Dank!

Dies gilt aus aktuellem Anlass nun auch für die vorgesehene neue KfW-Kreditlinie mit hundertprozentiger Haftungsfreistellung. Die aufwändige Kreditprüfung durch die Hausbank kann damit deutlich erleichtert werden, sofern die Regelungen im Detail klar und eindeutig formuliert werden. Die Mittelstandslücke in den Hilfsprogrammen kann damit zu einem großen Teil geschlossen werden.

Die Wucht der Pandemie erfordert gleichwohl weitere Anstrengungen und Maßnahmen, damit der Mittelstand über diese Krisenzeit kommt. Es ist alles dafür zu tun, das mittelständische Rückgrat der deutschen Wirtschaft zu erhalten, damit dieses nach dem Abebben der Krise sehr rasch wieder seinen tatkräftigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Gesundung unseres Gemeinwesens leisten kann.

Dringend notwendig ist daher, die von Bundesland zu Bundesland teils sehr unterschiedlich ausgestalteten nichtrückzahlbaren Liquiditätszuschüsse anzugleichen und so nachzujustieren, dass all diejenigen darauf zurückgreifen können, die schon jetzt einen massiven bis vollständigen Auftragseinbruch haben, diesen aber wegen der Rechnungslegung etc. noch nicht geltend machen können.

Die den Unternehmen eröffneten Möglichkeiten zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen müssen nun tatsächlich praxistauglich von allen Krankenkassen angewendet werden. Sofern sich die Liquiditätsengpässe in den Unternehmen nicht absehbar entschärfen, muss hierzu über weitere Schritte nachgedacht werden.

Die bereits beantragten Zahlungen der Arbeitsagenturen für Kurzarbeit müssen angesichts der akuten Liquiditätsprobleme zahlloser Unternehmen schnellstens bei den Unternehmen ankommen. Dabei sind uns die großen Anstrengungen der Bundesagentur für Arbeit bekannt, dieses Verfahren bei rasant ansteigenden Fallzahlen schlank und schnell auszugestalten.

Zudem muss bereits jetzt eine intensive Debatte darüber geführt werden, wie unter Abwägung aller notwendigen gesundheitlichen Belange der Bevölkerung eine verantwortungsvolle Exit-Strategie ausgestaltet werden könnte und sollte. Die in der AG Mittelstand kooperierenden Verbände und Organisationen bieten hierfür ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung an.

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