AG Mittelstand: Zehn Forderungen für eine bessere Rechtsetzung

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, zu der auch DER MITTELSTANDSVERBUND gehört, hat sich mit zehn Forderungen an die Bundesregierung gewandt – um diese bei ihren Bemühungen für eine bessere Rechtsetzung zu unterstützen.

Berlin, 07.09.2017 – Der Gesetzgeber soll transparenter arbeiten – so eine von zehn Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand. Hintergrund: Die Einhaltung von Normen ist mit einem großen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden und für große Unternehmen und Konzerne leichter zu gewährleisten als für kleine und mittelständische Betriebe.

Mehr Rechtssicherheit dank „lebender“ DokumenteDie Arbeitsgemeinschaft Mittelstand hat sich mit zehn Forderungen für eine bessere Rechtsetzung an die Bundesregierung gewandt.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte für eine effektive Weiterentwicklung der Rechtsetzung in Deutschland, dass die Dokumentation von Gesetzgebungsverfahren zusätzlich zur bisherigen Sammlung der öffentlichen Dokumente – etwa ein Gesetzentwurf oder Änderungen des Bundestags – ein fortlaufendes „lebendes“ Dokument umfassen müsse.

Die Nachverfolgung der Änderungen sollte sich sowohl auf den Gesetzestext als auch die Gesetzesbegründung erstrecken. Dies führe zu mehr Rechtssicherheit und helfe insbesondere KMU, die in der Regel keine juristische Expertise im Betrieb vorhalten könnten.

Entbürokratisierung auch bei EU-Recht

Zudem bemängelte die Arbeitsgemeinschaft, dass Europarecht am One-in-/One-out-Verfahren – also die Entsorgung einer alten Norm entsprechend der Schaffung einer neuen Norm – vorbeigeschoben würde – und schlägt die Anwendung auf sämtliche Gesetzgebungsverfahren vor. Ebenso müssten KMU-Tests konsequenter angewandt sowie das Ergebnis der entsprechenden Überprüfung durch den Normenkontrollrat öffentlich zugänglich sein. Auch sollten Kleinst- und kleine Betriebe mit Blick auf die bürokratischen Belastungen vom Sammelbegriff „Mittelstand“ unterschieden werden.

Frühere Einbindung bei ressortübergreifenden Angelegenheiten

Grundsätzlich sollten mitberatende Ministerien bei ressortübergreifenden Angelegenheiten und Gesetzesvorhaben früher eingebunden werden, um Probleme und Inkompatibilitäten aus verschiedenen Rechtsbereichen sichtbar machen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Vorbild hinsichtlich der Ankündigung von Regelungsvorhaben sei die Europäische Kommission, die im Wege von Roadmaps zu einem sehr frühen Zeitpunkt über Regelungsvorhaben informiere und im weiteren Verlauf durch Mitteilungen die voraussichtlichen, wesentlichen Inhalte ihrer Regelung veröffentliche.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand repräsentiert die rund 3,6 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittelständischen Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

DER MITTELSTANDSVERBUND ist einer von zehn mittelstandsorientierten Wirtschaftsverbänden der AG Mittelstand. Neben dem Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu den Mitgliedern.

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