Mittelstand durch enorme Meldeanforderungen im Kreditwesen belastet

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, in der neben dem MITTELSTANDSVERBUND neun weitere führende Mittelstandsverbände zusammenarbeiten, warnt vor bürokratischen Belastungen bei der Vergabe von Mittelstandskrediten.

Berlin, 27.10.2015 — Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammenarbeitenden Wirtschaftsverbände fordern die Deutsche Bundesbank und auch die Europäische Zentralbank (EZB) auf, die Vergabe von Mittelstandskrediten nicht durch unnötigen bürokratischen Aufwand zu belasten.

Die Anforderungen durch das geplante europäische Kreditregister sind mit bis zu 50 bis 60 Millionen meldepflichtiger Kredite in Deutschland und jeweils mehr als 120 Einzelmerkmalen viel zu weitgehend. Auch aus Gründen des Datenschutzes sind die Angaben auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Die Notenbanken sollten die derzeitige Grenze von einer Million Euro beibehalten, ab der der Bundesbank bislang Kredite im Rahmen des Millionenkreditmeldewesens in Deutschland gemeldet werden müssen.
Die Bundesbank steht vor der nationalen Umsetzung des weltweit größten Kreditregisters, des Analytical Credit Dataset (AnaCredit) der EZB.

Banken sind danach künftig angehalten, der Bundesbank großflächig unter anderem personenbezogene Daten wie Jahreseinkommen der Kreditnehmer, Wohnort oder Leistungsstörungen weiterzugeben. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand befürchtet, dass das Vorhaben der EZB die Kreditvergabe der Banken insgesamt verteuern könnte. Auch unter verbraucher- und datenschutzrechtlichen Aspekten ist das Vorhaben bedenklich. Der bürokratische Aufwand wird enorm zunehmen, die Akzeptanz potenzieller Kreditnehmer für eine derart umfassende Abfrage vertraulicher Daten ist wohl kaum vorhanden.

Der "Datenhunger" der EZB führt zu enormen Meldeanforderungen. So verlangt das AnaCredit-Projekt ab 2018 bei Ausleihungen an Firmenkunden ab 25 000 Euro von der Bank eine Meldung auf Einzelkreditbasis mit umfangreichen Meldeinhalten. Ab 2020 erhebt die EZB Meldedaten auch von Einzelpersonen, sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen sind oder es sich um Einzelkaufleute oder Personengesellschaften handelt.

Wegen der hohen Bedeutung für Wirtschaft und Privatpersonen hält die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand eine öffentliche Konsultation für dringend geboten.

Weitere Informationen:

www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

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