Musterfeststellungsklage: AG Mittelstand warnt vor Missbrauch

Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Musterfeststellungklage verständigt. Die Verbände der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand), zu denen auch DER MITTELSTANDSVERBUND zählt, bezweifeln grundsätzlich die Notwendigkeit der Einführung eines neuen Instrumentariums in Sachen kollektiver Rechtsschutz und warnen vor einem kommerziellen Missbrauch.

Berlin, 26.03.2018 – Mit der Musterfeststellungsklage als einem neuen Instrument des kollektiven Rechtsschutzes soll die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Verbraucher verbessert werden. Zwar wollen die Koalitionäre das Entstehen einer „ausufernden“ Klageindustrie verhindern – gleichzeitig sollen aber auch Verbände eine Klagebefugnis erhalten, soweit es sich um „qualifizierte Einrichtungen“ handelt.

Musterfeststellungsklage: AG Mittelstand warnt vor MissbrauchDie Verbände der AG Mittelstand bezweifeln grundsätzlich, ob die Einführung neuer Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes notwendig ist. Schon heute haben Verbraucher in Deutschland und Europa hinreichende Möglichkeiten der Rechtsverfolgung und gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Soweit aber der politische Wille besteht, ein Instrument des kollektiven Rechtschutzes in Form einer Musterfeststellungsklage in das deutsche Prozessrecht zu integrieren, muss sichergestellt werden, dass damit nicht der Boden für eine umfassende Klageindustrie geschaffen und Erpressungspotentiale gegenüber Unternehmen aufgebaut werden.

Wirksame Schranken gegen Missbrauch sind daher zwingend erforderlich. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass Klagen nur angestrengt werden können, wenn sie tatsächlich der Kompensation für geschädigte Verbraucher dienen und nicht dem Wunsch der Kläger entspringen, Gebühren zu generieren sowie Gewinne aus Streuschäden im eigenen Interesse abzuschöpfen. Musterverfahren sollten daher nur unter der Bedingung zulässig sein, dass sie von öffentlich-rechtlichen, repräsentativen Trägern beim Vorliegen identischer tatsächlicher und rechtlicher Voraussetzungen eingeleitet werden. Mit dieser Zielsetzung fordern die Verbände der mittelständischen Wirtschaft den Gesetzgeber auf, sich bei der Einführung einer Musterfeststellungsklage an den folgenden Eckpunkten zu orientieren.

Die Positionen werden wie folgt zusammengefasst:

  • Verbände dürfen keine Klagebefugnis erhalten. Nur so ist in der Praxis auszuschließen, dass in Zukunft auf Initiative von Rechtsanwaltskanzleien Verbände mit wirtschaftlicher Motivation gegründet werden, die dann Musterklagen anstrengen.
  • Um einen Missbrauch der Klagebefugnis von vornherein zu vermeiden, sollte diese ausschließlich einer öffentlich-rechtlichen Institution übertragen werden (z. B. dem Bundesamt der Justiz).
  • Klageverfahren dürfen nur bei öffentlichem Interesse zulässig sein. Dies kann erreicht werden, wenn bei der öffentlich-rechtlichen Institution die Anträge auf Durchführung eines Musterverfahrens von einer bestimmten, noch festzulegenden und den Charakter der Massengeschäfte berücksichtigenden Zahl von Betroffenen aktiv gestellt werden müssen.
  • Es ist zu gewährleisten, dass das Instrument der Musterfeststellungsklage nicht einseitig die Ansprüche der anmeldenden Verbraucher im Verhältnis zum Unternehmer begünstigt. Nur so werden faire prozessrechtliche Rahmenbedingungen sichergestellt.
  • Öffentlichkeitswirksame Werbung muss im Zusammenhang mit (anstehenden) Klageverfahren auf die mögliche Rufschädigung des betroffenen Unternehmens Rücksicht nehmen. Es muss durch eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden, dass eine solche Werbung ausschließlich angemessen, sachlich, informativ und nicht reißerisch oder vorverurteilend kommuniziert wird.

Der Mittelstand wird vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand. Zu ihren Mitgliedern zählen der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV.

Weiterführende Informationen: www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

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