ServiCon-Angebot zum Transparenzregister

Meldung der "wirtschaftlich Berechtigten" jetzt für alle eingetragenen Gesellschaften Pflicht – Nutzen Sie den Beratungs- und Eintragungsservice der ServiCon und sparen Sie damit Zeit und Aufwand.

Köln, 15.02.2022 - Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27. Juni 2017 eingeführt und dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es wird in elektronischer Form geführt und enthält Eintragungen zu den sog. wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Dies sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Rechtseinheit oder Rechtsgestaltung letztlich steht. Durch die zentrale Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten sollen die Eigentums- und Kontrollstrukturen der Unternehmen nachvollziehbar gemacht werden. 

Fast alle Unternehmen haben dazu die im Gesetz aufgeführten Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

Es eilt - Übergangsregelungen teilweise bereits abgelaufen

Das Transparenzregister wurde ab 2017 zunächst als sog. Auffangregister geführt. Das bedeutete, dass eine Mitteilung an das Transparenzregister nur dann notwendig war, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen Registern, wie beispielsweise dem Handels- oder Vereinsregister, ergaben. Mit den Gesetzesänderungen zum 01. August 2021 und dem Wegfall der sog. Mitteilungsfiktion wird das Transparenzregister nun zum Vollregister umgewandelt. Dies hat für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion des bis einschließlich zum 31. Juli 2021 geltenden § 20 Abs. 2 GwG berufen konnten zur Folge, dass eine bislang entbehrliche Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten nunmehr erforderlich wird.

Aktiengesellschaften, SE und Kommanditgesellschaften auf Aktien müssen die Mitteilung zur Eintragung bis zum 31. März 2022 vornehmen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und europäische Genossenschaften oder Partnerschaften müssen die mitteilungspflichtigen Angaben bis zum 30. Juni 2022 zur Eintragung übermitteln. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Unterbleibt die Eintragung, droht ein Bußgeld.

Angebot für Mitglieder des MITTELSTANDSVERBUNDES und der ServiCon Service & Consult eG

Benötigen Sie Unterstützung bei der Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens im Transparenzregister? Dann nutzen Sie doch den Beratungs- und Eintragungsservice der ServiCon und sparen Sie damit Zeit und Aufwand.

Alle Infos zum Angebot der ServiCon finden Sie in unserem FLYER.

Ansprechpartner:

Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an: 

RA Kristian Franz
k.franz@servicon.de
Tel.: 0221 / 355371-45

Seite drucken

Ansprechpartner

Kristian FranzServiCon Service & Consult
Kristian Franz Syndikusrechtsanwalt Mehr Infos
ServiCon Service & Consult
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht