Abschlussbericht der Gaskommission: Gaspreisbremse kommt zu spät und wirkt zu wenig zielgerichtet

DER MITTELSTANDSVERBUND blickt mit großer Skepsis auf den am 31. Oktober veröffentlichten Abschlussbericht der Gaskommission. Zwar verfügt das Expertengremium nicht über ein politisches Mandat, dennoch können die Maßnahmen-Empfehlungen als Richtschnur für die Politik verstanden werden. Doch sorgsam austarierte Entlastungsmaßnahmen helfen nicht weiter, wenn sie zu spät kommen und besonders stark betroffene Unternehmen im Mittelstand existenzgefährdend außen vor lassen.

Berlin, 01.11.2022 – Die Gaskommission hat in ihrem Abschlussbericht zwar ihre vorläufigen Vorschläge zur Unterstützung unterschiedlicher Gruppen in der gegenwärtigen Energiekrise konkretisiert. Dennoch bleiben die wesentlichen Schwächen dieser Vorschläge bestehen: Eine allgemeine Gas- und Wärmepreisbremse ohne genauere Differenzierung der Betroffenheit und klare Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz würde nach dem Gießkannenprinzip verfahren. Zudem reicht die geplante Dezember-Abschlagszahlung bei weitem nicht aus, wenn die eigentliche Preisbremse erst im März 2023 wirksam wird. Wie sollen die akut von enorm hohen Energiepreissteigerungen betroffenen Unternehmen – z.B. im Bäckerhandwerk – finanziell über den Winter kommen? Deshalb steht die Bundesregierung nun in der politischen Verantwortung, vor allem schnell wirksame und flankierende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt, dass auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Notwendigkeit von entsprechenden Überbrückungshilfen nun offenbar erkannt hat. Diese müssen zielgerichtet die besonders betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) adressieren, schnell wirksam werden und büroratiearm ausgestaltet sein. Vor diesem Hintergrund hat DER MITTELSTANDSVERBUND dem BMWK bereits vor mehreren Monaten mit dem „Energie-Pakt für den Mittelstand“ konkrete Vorschläge übermittelt, die genau diese Kriterien erfüllen: Befristete finanzielle Zuschüsse für KMU mit besonders hohen Energiepreissteigerungen, die ihrerseits einen Teil der erhaltenen Zuschüsse in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb reinvestieren müssten.

Hierzu Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Ein zielgenaues Modell, wie wir es mit dem ‚Energie-Pakt für den Mittelstand‘ vorgeschlagen haben, bleibt das Mittel der Wahl. Die Bundesregierung darf die ‚Bremse‘ nicht zu wörtlich nehmen und sollte sich jetzt endlich zu ergänzenden Überbrückungshilfen durchringen. Andernfalls laufen wir sehenden Auges Gefahr, dass die Gaspreisbremse im März 2023 für viele Unternehmen im kooperierenden Mittelstand zu spät kommt.“

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