Bundeskartellamt legt „Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht“ als Entwurf vor – MITTELSTANDSVERUND ist eingebunden und wird Stellungnahme abgeben

Das Bundeskartellamt hat heute den Entwurf von Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.

Genossenschaften spielen in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle. Die Kooperation im Verbund kann es gerade kleineren Unternehmen ermöglichen, ihre Stellung im Markt zu stärken und damit den Wettbewerb beleben. Gleichzeitig handelt es sich bei Genossenschaften und ihren Mitgliedern um Marktteilnehmer, deren Verhalten sich in den – nicht immer auf den ersten Blick abschließend zu bewertenden – kartellrechtlichen Grenzen bewegen muss.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Genossenschaften sind in
der deutschen Unternehmenslandschaft eine nicht wegzudenkende Gesellschaftsform und spielen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen eine wichtige Rolle. Es überrascht deshalb nicht, dass über die Jahre auch genossenschaftlich organisierte Unternehmen von Kartellrechtsverfahren betroffen waren. In diesem Zusammenhang wurden verschiedentlich Rechtsunsicherheiten bezüglich der kartellrechtlichen Spielräume und Grenzen einer genossenschaftlichen Betätigung thematisiert. Zugleich führen die zunehmende Digitalisierung wirtschaftlicher Abläufe und die Entwicklung der Digitalökonomie zu Umbrüchen, auf die sich auch die Genossenschaften einstellen müssen, und die neue Fragen für die genossenschaftliche Zusammenarbeit aufwerfen. Mit diesen Leitlinien wollen wir gerade auch kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kooperation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft."  

Vor dem Hintergrund vergangener Verfahren des Bundeskartellamts gegen genossenschaftlich organisierte Unternehmen sowie mit Blick auf die offenen Fragen, die der Strukturwandel im Agrarhandelsbereich sowie das Erstarken des Onlinehandels mit sich bringen, sieht der Koalitionsvertrag 2018 vor, dass Leitlinien für die Vereinbarkeit mit dem deutschen Kartellrecht entwickelt werden sollen. Diesem Wunsch kommt das Bundeskartellamt nun nach. Ziel der nun im Entwurf veröffentlichten Leitlinien ist es, (nicht nur) genossenschaftlich organisierten Unternehmen auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Kartellverbots und mögliche Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit zu erläutern. Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleiner und mittlerer Größe, die oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können.

Interessierte Kreise werden gebeten, eine Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 24. Mai 2021 unter der folgenden E-Mail-Adresse einzureichen: Konsultation-Genossenschaftsleitlinien@bundeskartellamt.bund.de. Den Entwurf der Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes. Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Es wird daher darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.

Das Bundeskartellamt trägt mit den vorliegenden Leitlinien insbes. auch Anregungen aus der Praxis Rechnung. So sind der Abfassung des Papiers Gespräche mit den Spitzenverbänden der Genossenschaften, dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV) sowie dem DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. (ZGV) vorangegangen.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird nun die im Entwurf vorgelegten Leitlinien einer kritischen Prüfung unterziehen und innerhalb der gesetzten Frist Stellung nehmen. Über den weiteren Fortgang wird selbstverständlich berichtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Marc Zgaga (m.zgaga@mittelstandsverbund.de)

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