Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen – Umsetzung bleibt weitgehend offen

Das Bundeskabinett hat sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen geeinigt, von dem insbesondere Unternehmen profitieren sollen. Dabei soll unter anderem endlich ein einheitliches Register für Unternehmensdaten eingeführt werden. Die meisten der beschlossenen Maßnahmen befinden sich allerdings in einem frühen Stadium und werden daher nicht sehr zeitnah umgesetzt werden können.

Berlin, 14.04.2021 – Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 ein sogenanntes „Paket für Bürokratieerleichterungen“ beschlossen, das von einer ressortübergreifenden Koalitionsarbeitsgruppe erarbeitet wurde. Darin sind insgesamt 22 Einzelmaßnahmen gebündelt, die für Bürokratieabbau in unterschiedlichen Bereichen sorgen sollen. Die meisten dieser Maßnahmen sollen dabei die Unternehmen im Austausch mit der öffentlichen Verwaltung entlasten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen befinden sich die einzelnen Maßnahmen – auch wenn sie oftmals schon seit Jahren diskutiert werden – in einem frühen Stadium. Konkrete Gesetzentwürfe zu ihrer Umsetzung liegen noch nicht vor.

Die wichtigste Maßnahme beinhaltet die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Damit würde der heute bestehende Aufwand für die mehrfache Übermittlung von Unternehmensdaten an unterschiedliche Register entfallen, was die Unternehmen deutlich entlasten könnte. Auch die Parallelstrukturen der Registerlandschaft könnten damit obsolet werden. Die Umsetzung dieses bereits vor längerer Zeit angekündigten Vorhabens soll bereits 2021 begonnen werden. Hierzu soll noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages ein entsprechendes „Unternehmensbasisdatenregistergesetz“ verabschiedet werden. Nach einer umfassenden Implementierungs- und Erprobungsphase soll die erste Ausbaustufe des Basisregisters dann jedoch erst ab 2024 betriebsreif sein.

Ebenfalls eine deutliche Erleichterung für die Unternehmen würde das Vorhaben darstellen, diesen zukünftig seitens der Finanzverwaltung zeitnahverbindliche Auskünfte zu Steuerfragen zu erteilen. Bisher befinden sich Unternehmen bei der Prüfung steuerlicher Sachverhalte oft über längere Zeit im Unklaren, wie diese von den Finanzämtern beurteilt würden. Deshalb sollen Steuerpflichtige in Zukunft innerhalb von drei Monaten eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten von der Finanzverwaltung erhalten. In diesem Zusammenhang möchte die Bundesregierung zudem prüfen, ob die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Organschaften bei der für den Organträger zuständigen Finanzbehörde zentralisiert werden sollte. In eine ähnliche Richtung zielt eine die ebenso im Paket enthaltene Maßnahme, nach der Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden zukünftig zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand gewährleistet werden sollen. Dies soll durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen gelingen.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das nun beschlossene Maßnahmenpaket der Bundesregierung ausdrücklich. Insbesondere die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensdaten mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer sowie die verpflichtende Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten durch die Finanzverwaltung sind sehr zielführende Vorhaben, welche die Unternehmen sinnvoll entlasten und unterstützen können. Dies gilt grundsätzlich auch für die weiteren im Maßnahmenpaket enthaltenen Erleichterungen, die aber überwiegend recht kleinteilig sind. Das Problem liegt aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES an einer anderen Stelle: Die in Aussicht gestellten Erleichterungen werden überwiegend schon seit Jahren diskutiert – auch innerhalb der Ministerialbürokratie. Es ist deshalb keineswegs nachvollziehbar, warum sich die Bundesregierung erst zu einem so späten Zeitpunkt in der Legislaturperiode darauf verständigen konnte und zudem zu den allermeisten Maßnahmen noch keine konkreten Umsetzungsschritte beschlossen hat. In vielen Fällen handelt es sich ausschließlich um Prüfaufträge. Lediglich das Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll tatsächlich noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden, um dann einige Jahre später endlich an den Start gehen zu können. Wir werden den entsprechenden Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und weiterhin darüber informieren. Darüber hinaus mahnt der MITTELSTANDSVERBUND erneut an, bei allen künftigen Gesetzgebungsverfahren von Beginn an auf eine möglichst bürokratiearme Umsetzbarkeit der Vorhaben zu achten. Kleinteilige Nachbesserungen im Nachgang sind kein Ersatz für eine sachgerechte, pragmatische Konzeption von Vorschriften.

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