Der Kreditversicherungsschutzschirm für Lieferketten wird bis Ende Juni 2021 verlängert

Die gezielte politische Einwirkung des MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. trägt zur Verlängerung der Laufzeit des Schutzschirms für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft bis zum 30. Juni 2021 bei.

Berlin, 04.12.2020 Die Bundesregierung und die Kreditversicherer verabredeten Ende dieser Woche, einen gemeinsamen Schutzschirm für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Aktuell beteiligen sich daran unter anderem Atradius, Coface, Credendo, Euler Hermes, R+V und Zurich.

Der gemeinsame verlängerte Schutzschirm der Bundesregierung und der Kreditversicherer schützt weiterhin die von der Pandemie betroffenen Unternehmen

Der verlängerte Schutzschirm wird über Lieferbeziehungen zu Unternehmen gespannt, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und die aufgrund der Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Wie bislang werden Kreditversicherer aber auch in den kommenden sechs Monaten die Bonitäten der Abnehmer überwachen und bewerten und in Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen. Der Schutzschirm ist somit kein Blankoscheck für riskante Geschäfte mit Abnehmern, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Corona-Pandemie in Frage stand.

Dieser Weg hat sich bereits in der ersten Pandemie-Welle als bewährt gezeigt - die Kettenreaktionen konnten dadurch erfolgreich verhindert und das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden.

Wichtig für die betroffenen Unternehmen: Umfang und Funktion des Schutzschirms bleiben unverändert

Im Rahmen der verabredeten sechsmonatigen Verlängerung bleiben Umfang und Funktion des Schutzschirms unverändert: Durch die Garantie der Bundesregierung in Höhe von 30 Milliarden Euro können laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kreditversicherer ihren Kunden – trotz pandemiebedingt gestiegener Risiken – weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Sie verpflichten sich, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10 Prozent zu beteiligen. Die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinaus gehen, tragen die Versicherer selbst.

Die Einigung mit der Bundesregierung gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Kreditversicherungen - Schutz gegen Zahlungsausfälle

Eine Warenkredit- oder Delkredere-Versicherung schützt Lieferanten für den Fall, dass Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen können oder wollen. Sollte es zu Forderungsausfällen oder längerfristigen Zahlungsverzögerungen kommen, wird die Rechnung vom Kreditversicherer beglichen.

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