Die Stiftung ear erinnert: Übergangsfrist für Batteriehersteller endet am 1. Januar 2022
Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Hersteller von Batterien bei der stiftung ear registriert sein. Dies betrifft auch solche Hersteller, die bislang bereits beim Umweltbundesamt angezeigt waren. Die dortige Anzeige ersetzt nicht die Registrierung bei der stiftung ear. Die Daten werden nicht vom Umweltbundesamt zur stiftung ear übertragen.
Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer Ihrer Registrierungsanträge ca. 3
Wochen. Es ist allerdings zu erwarten, dass diese zum Jahresende mit der Zunahme des Antragsaufkommens deutlich ansteigt. Stellen Sie daher Ihre Anträge unbedingt rechtzeitig. Warum nicht schon jetzt? So stellen Sie sicher, dass Sie zum Jahreswechsel rechtskonform aufgestellt sind.
Sie haben bereits einen Registrierungsantrag für Gerätebatterien gestellt, doch dieser wurde nach 3 Wochen noch nicht verbabschiedet? Dann hat der von Ihnen beauftragte Dritte Ihre Teilnahme am Eigenrücknahmesystem möglicherweise nicht bestätigt. Bitte sprechen Sie Ihren Dienstleister dazu an!
Ansprechpartner
Dr. Sabine Schäfer
Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen
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