Energiepreis-Krise: Regierungskoalition beschließt Entlastungspaket

Die Ampelkoalition hat sich am 23. Februar 2022, angesichts der steigenden Energiepreise, auf ein Entlastungspaket für VerbraucherInnen und Unternehmen verständigt. Von besonderer Bedeutung ist die vom MITTELSTANDSVERBUND schon seit Jahren geforderte Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli dieses Jahres, der Koalitionsvertrag sah diesen Schritt erst für den kommenden Jahreswechsel vor. Außerdem hat die Bundesregierung zur weiteren Entlastung das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz mit sechs Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Berlin, 24.02.2022 – In seiner Sitzung am 24. Februar 2022 hat der Koalitionsausschuss ein Bündel von Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von den im vergangenen Jahr rasant angestiegenen Energiepreisen zu entlasten.

Im Einzelnen umfasst das Maßnahmenbündel zehn Einzelmaßnahmen, die eine Entlastung von den derzeit außerordentlich hohen Energiepreisen gewährleisten sollen:

  • Die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022. Bereits im vergangenen Jahr wurdedie   EEG-Umlage   schrittweise   reduziert   und   ihre   Abschaffung   im   Koalitionsvertrag verankert. Der Effekt der Absenkung dürfte weitere 3,7 ct/kWh Strom betragen. Es bleibt zu hoffen, dass die Energieversorger die Aufforderung der Bundesregierung ernst nehmen und diese Preissenkung auch an die Endkunden weitergeben.
  • Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 
    • Verlustverrechnung (Verluste 2022/23) können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit deren Gewinnen verrechnet werden),
    • Verlängerung degressive Abschreibung um ein Jahr (auch im Jahr 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können),
    • Verlängerung Home-Office-Pauschale von jährlich maximal 600 Euro um ein Jahr,
    • Steuerbefreiung Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (freiwilligeAufstockungen des Arbeitsgebers sollen bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein),
    • Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus (auch für 2022 soll es einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftige in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben),
    • Verlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022.
  • Die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wird vorgezogen. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine Neuordnung der Pendlerpauschale die ökologisch-sozialen Belange der Mobilität besser berücksichtigen.
  • Der einmalige Heizkostenzuschuss soll vom Bundestag zügig verabschiedet werden. Wohngeld-Empfänger erhalten 135 Euro (Wohngeld-Haushalte mit zwei Personen 175 Euro sowie pro weiterem Familienmitglied 35 Euro). 
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag der Einkommensteuer wird um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. 
  • Von Armut betroffene Kinder sollen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem 1. Juli erhalten.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen.

DER MITTELSTANDSVERBUND plädiert angesichts der aktuell besorgniserregenden geopolitischen Entwicklung darauf, schnellstmöglich weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Energiepreises zu ergreifen, wie das Senken der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer auf Energie, um auf breiter Basis die Folgen der Energiepreiskrise abfedern zu können.  

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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