Gas-Umlage – Entlastung des Mittelstandes Fehlanzeige

Das Hin und Her um die Gas-Umlage und der nun gefundene Entlastungsweg über die geminderte Mehrwertsteuer sind für den Mittelstand ein Ärgernis. Der Staat erzeugt eine unnötige Zusatzbürokratie, doch die Unternehmen gehen leer aus.

Berlin, 22.08.2022 – Die Versorgungslage bei Gas ist durch Krieg und Sanktionen mehr als angespannt. Dass sich die Politik um alternative Versorgungen bemüht und gegen Preisexplosionen stemmt, ist selbstverständlich zu begrüßen. Auch wenn die Teuerungsraten historische Dimensionen erreichen, soll niemand im Winter frieren und wärmebedürftige Produktionsprozesse oder Geschäftsmodelle, wozu auch der großflächige Einzelhandel gehört, sollen nicht zum Erliegen kommen.

Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUNDDie Stabilisierung des Energiemarktes ist zweifelsfrei eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Unternehmen und Bürgern. Da die Möglichkeiten der öffentlichen Interventionen begrenzt sind, hat die Politik sich zu einer Gasumlage für die Abfederung der Friktionen der systemrelevanten Gasimporteure und Händler entschlossen und hierzu kürzlich eine Sonderumlage in Höhe von 2,419 Cent je Kilowattstunde verkündet. Hinzu wird vermutlich noch eine Gasspeicherumlage sowie die Regelenergieumlage kommen, die das Gemeinschaftsunternehmen der Gasnetz-Betreiber Trading Hub Europe (THE) in Ratingen erhebt.

In eindringlichen politischen Erklärungen war die Politik vorab bemüht, die Unabwendbarkeit solcher Umlagen zu vermitteln. Als Entlastungsmaßnahme sollte auf die Sonderumlage keine Umsatzsteuer erhoben werden. Als jedoch der Antrag des Bundesfinanzministers auf eine entsprechende Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuerpflicht scheiterte, wurde rasch ein weiterer aus dem Hut gezogen: reduzierte Mehrwertsteuer auf den gesamten Bezug von Erdgas. So weit so bürgerfreundlich. Aber – war das wirklich die bessere Lösung ? Ein klares Nein! Denn abgesehen davon, dass wieder einmal ein bürokratisches Monster geboren wurde, dass Lieferanten und Kunden in der Versorgungskette mit Hin- und Her-Rechnungen belastet und allerorten die Umstellung von Software und Abrechnungssystemen erforderlich wurde, werden die gewaltigen Zusatzlasten der Stromkunden nicht wirklich gemindert. Und noch dazu schaut der Mittelstand einmal wieder vollkommen in die Röhre. Denn für ihn ist die Umsatzsteuer – ob nun 19 oder 7 Prozent – in der Regel ein durchlaufender Posten. Und der Bürger hätte von den politischen Kapriolen nichts gespürt, wenn man ihm die Umlage erspart und die notwendige Rettung für notleidende Gasimporteure direkt aus den regulären Mehrwertsteuern gezahlt hätte. Da in einer solch angespannten Lage für alle ein akuter Zwang zur Einsparung von Erdgas besteht, ist es zudem schlicht ein ökonomischer Fehler, den Preis als bewährtes Marktregulativ durch staatliche Interventionen zu reduzieren.

Und ausgerechnet durch eine Maßnahme, bei der der ohnehin durch Corona, Versorgungsengpässe und Fachkräftemangel strapazierte Mittelstand einmal wieder leer ausgeht.

Freilich wächst aktuell die Zahl der sozial Bedürftigen, aber zu deren Unterstützung sind andere Instrumente als staatliche Preispolitik probat. Statt mittelständischen Unternehmen neben den höheren Energiekosten erneut unproduktive Zusatzlasten – mit der Umstellung auf neue und noch dazu temporäre Regelungen im Rechnungswesen – aufzubürden, bei der eine Vielzahl von Abgrenzungsfragen und Fehlern vorprogrammiert sind, brauchen Unternehmen gerade jetzt das Gegenteil: Entlastung!

Hierzu fordert DER MITTELSTANDSVERBUND:

  1. Beherzte Unterstützung zur Einsparung von Ressourcen im Unternehmen durch Förderung von Beratung und Investition in effizientere Technologien und Prozesse. Eine großflächige Qualifizierung von Klimaprofis – bestens bewährt im Pilotprojekt Klimaverbund – und deren Einsatz überall dort, wo sie eine Multiplikatorenwirkung entfalten. Dies muss mit offizieller Anerkennung des Berufsbildes und Ausstattung mit hoheitlichen Kompetenzen einhergehen.
  2. Bürokratische Lasten, die aktuell entbehrlich sind, müssen abgebaut, neue verhindert oder zeitlich verschoben werden. Rechtliche Regelungen müssen zuerst darauf überprüft werden, ob sie sich mit vertretbarem Aufwand von einem mittelständischen Unternehmen umsetzen lassen. Im Fokus stehen hierbei aktuell etwa die Einführung des Lieferkettengesetzes und die umständliche Erfassung von Daten zur Neuregelung der Grundsteuer. Teilweise gehen Regelungen weit über das Notwendige hinaus. Auch Prozesserleichterungen in der Zusammenarbeit mit Behörden sind von höchster Dringlichkeit.

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