Schäden der Flutkatastrophe: Bundesregierung beschließt Soforthilfen zur Unterstützung Betroffener

Die Bundesregierung hat umfangreiche Hilfen zur finanziellen Unterstützung der Flutopfer beschlossen. Damit sollen Geschädigte in den betroffenen Gebieten zeitnahe Auszahlungen erhalten können. Darüber hinaus dienen die bereitgestellten Mittel zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.

Berlin, 21.07.2021 – Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 21. Juli ein erstes umfangreiches Hilfspaket zur Abmilderung der verheerenden Folgen des Hochwassers in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Bayern beschlossen. Dieses Hilfspaket wird in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landesregierungen auf den Weg gebracht. Dabei wird der Bund in erster Linie finanzielle Mittelbereitstellen, während die konkrete Umsetzung des Hilfspakets in der Verantwortung der Länder sowie auch der betroffenen Kreise und Kommunen liegen soll. 

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2021, 10.00 Uhr (Änderungen im Text kursiv hervorgehoben)

Die auf Seiten der Bundesregierung federführenden Ministerien – das
Bundesfinanzministerium (BMF) sowie das Bundesinnenministerium (BMI) – veranschlagen auf Grundlage der Erfahrungen früherer Flutkatastrophen für das Hilfspaket ein Finanzvolumen in Höhe von ungefähr 400 Mio. Euro. Hiervon würde der Bund 200 Mio. Euro bereitstellen, während die betroffenen Länder die andere Hälfte finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz könne dieses Volumen aber angehoben werden, sollte insgesamt größerer Unterstützungsbedarf bestehen. Dabei würde es grundsätzlich bei einer hälftigen Finanzierung durch Bund und Länder bleiben. Auch die bereits in den vergangenen Tagen durch die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Bayern angekündigten Soforthilfen für betroffene Haushalte sollen Teil dieses Hilfspakets sein und in das veranschlagte Volumen einfließen. 

Kernbestandteil des Hilfspakets sind Soforthilfen für die von der Flutkatastrophe Geschädigten, die zur Abmilderung der finanziellen Schäden dienen sollen. Da die konkrete Umsetzung in der Verantwortung der betroffenen Länder liegt, legen die zuständigen Bundesministerien keine allgemeinen Vorgaben für die Berechtigung auf Soforthilfen fest. Daher sind die Länder selbst in der Verantwortung zu klären, welche Betroffenen unter welchen Voraussetzungen wieviel Unterstützung erhalten können. Auch der Prozess der Beantragung und Auszahlung ist von ihnen festzulegen. Einigkeit besteht zwischen Bund und Ländern gleichwohl darüber, dass Beantragung und Auszahlung der Hilfen nicht nur möglichst unbürokratisch, sondern auch so schnell wie möglich erfolgen sollen. Zur Gewährleistung möglichst einheitlicher Kriterien und Umsetzungswege wird ein Staatssekretärsausschuss von BMF und BMI eingerichtet, der sich eng mit den zuständigen Behörden der Länder abstimmen und auch die Zusammenarbeit mit weiteren Ministerien koordinieren soll. 

Soforthilfen der Länder

Mittlerweile haben die Länder ihre jeweiligen Hilfsprogramme finalisiert und informieren darüber online auf ihren Portalen. Auch die Antragstellung ist für Betroffene bereits möglich. Zu beachten ist dabei, dass sich die Bedingungen für die Soforthilfen je nach Antragsteller unterscheiden – Geschädigte Unternehmen können z.B. höhere Unterstützungszahlungen erwarten als Privathaushalte. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den jeweiligen Programmen der Länder. Für die Antragstellung sind daher auch unterschiedliche Antragsformulare und Antragsprozesse maßgeblich. Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Antragsportal Nordrhein-Westfalen

Antragsportal Rheinland-Pfalz

Antragsportal Bayern  

Steuerliche Erleichterungen

Darüber hinaus haben sich das Bundesfinanzministerium (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder am 23. Juli auf verschiedene steuerliche Billigkeitsmaßnahmen geeinigt, die den vom Hochwasser Betroffenen in der jetzigen Situation Entlastung verschaffen und gegenseitige Hilfsbereitschaft fördern sollen. Dabei handelt es sich überwiegend um Befreiungen von der Umsatzsteuer – insbesondere in Bezug auf unentgeltliche Wertabgaben. So werden beispielsweise Sachspenden oder die Bereitstellung von Personal zu Hilfszwecken durch Unternehmen befristet bis zum 31. Oktober 2021 von der Umsatzsteuer befreit. Zu diesen Billigkeitsmaßnahmen hat das BMF auch ein detailliertes BMF-Schreiben veröffentlicht. Zuvor bereits von den Finanzbehörden der betroffenen Länder veröffentlichte Erlasse mit ähnlicher Zielsetzung sollen um die zusätzlichen einheitlichen Regelungen ergänzt werden.

Weitere Hilfsprogramme

Noch relativ am Anfang stehen die Planungen für den zweiten Bestandteil des Hilfspakets, der finanzielle Mittel für die schnelle Wiederherstellung lebensnotwendiger zerstörter Infrastruktur in den betroffenen Gebieten bereitstellen soll. Der Großteil der Schäden an öffentlicher Infrastruktur, Verkehrswegen und Gebäuden, wird allerdings erst im Laufe der kommenden Jahre behoben werden können. Hierfür soll deshalb ein separater Aufbaufonds von Bund und Ländern bereitgestellt werden, der mit einem wesentlich höheren Finanzvolumen ausgestattet sein wird. 

Zur Unterstützung besonders betroffener Unternehmen – solche, die sowohl starke Umsatzeinbußen im Zuge der Coronakrise erlitten haben und denen nun zusätzlich durch flutbedingte Zerstörungen die wirtschaftliche Grundlage genommen wurde – hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bereits gesonderte Unterstützungszahlungen ins Gespräch gebracht. Laut Bundesfinanzminister Scholz werde auch dieser Ansatz weiterverfolgt. Geplant sei nun allerdings, diese Unterstützungszahlungen im Rahmen des im Zuge der Corona-Wirtschaftshilfen eingerichteten Härtefallfonds von Bund und Ländern abzuwickeln. Hier würden die Länder – wie bisher schon – die konkreten Kriterien für eine Antragsberechtigung der Unternehmen festlegen und die Hilfen entsprechend bewilligen. Die Gespräche über die Ausgestaltung dieser Hilfszahlungen laufen noch.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt ausdrücklich, dass Bund und Länder ihrer politischen Verantwortung gerecht werden und schnelle Hilfen zur Unterstützung der Betroffenen auf den Weg gebracht haben. Angesichts des enormen Ausmaßes der Zerstörungen im Zuge der Flutkatastrophe würde vielen Betroffenen in den jeweiligen Gebieten – ob Privatpersonen oder mittelständische Unternehmen – ohne entsprechende Hilfen eine Perspektive für ihre eigene Zukunft fehlen. Auch wenn in diesen Fällen Versicherungen für die finanzielle Erstattung der entstandenen Schäden eine zentrale Rolle spielen, hilft dies nicht allen Betroffenen. Daher ist es richtig, dass die Politik hier einspringt und umfangreiche Soforthilfen bereitstellt. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass diese Hilfen nun von den zuständigen Landesbehörden tatsächlich unbürokratisch und zeitnah ausgezahlt werden. Dabei darf der Fokus nicht ausschließlich auf Privatpersonen liegen: Auch zahlreiche Unternehmen und Unternehmer wurden massiv geschädigt und teilweise gänzlich ihrer Geschäftsgrundlage beraubt. Auch sie müssen hinreichende finanzielle Unterstützung erhalten. Zur Berücksichtigung unterschiedlicher Grade von Betroffenheit und sonstiger Absicherung ist es zudem angemessen, dass die Betroffenen Soforthilfen in gestaffelter Höhe erhalten. Dies ist auch ohne aufwendige und langwierige Prüfungen möglich. Die Priorität muss gleichwohl auf einer schnellen Auszahlung liegen, damit den Betroffenen in dieser belastenden Situation wirksam geholfen werden kann.

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