Sorgfaltspflichtengesetz – Ihre Mithilfe ist gefragt!

Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) droht massive neue Belastungen für viele Unternehmen, auch unter der vorgesehenen Größenschwelle zu bringen. Um im parlamentarischen Verfahren die Stimme der Wirtschaft lauter hörbar zu machen, unterstützen wir die Kampagne des BGA und bitten um Ihre Mithilfe bei der direkten Ansprache der Abgeordneten.

Berlin, 23.03.2021 – Über viele Jahre wurde die Verpflichtung von Unternehmen diskutiert, für bestimmte Standards in der globalen Lieferkette einzustehen. Vor kurzem wurde der Entwurf für ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz vom Bundeskabinett verabschiedet und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Wir berichteten hier sowie zum vorangegangenen Referentenentwurf hier.

Der vielfach über die Medien vermittelte Eindruck, dass der Mittelstand nicht betroffen ist, ist falsch. Denn in einer verflochtenen Wirtschaft werden Vertragspartner großer Unternehmen sowie wiederum deren Vertragspartner ebenfalls mit den neuen Verpflichtungen konfrontiert werden. Zudem sind auch „verbundene Unternehmen“ i.S.d. AktG in die Berechnung des Schwellenwertes einzubeziehen, so dass auch mancher Mittelständler unverhofft direkt betroffen sein kann. Das Gesetzgebungsverfahren startet jetzt – die erste Lesung im Bundestag ist für den 22.04.2021 geplant, das Verfahren soll zügig durchlaufen werden.

Aus diesen Gründen möchten wir eine aktuelle Kampagne des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) unterstützen und um Ihre Mithilfe werben. DER MITTELSTANDSVERBUND arbeitet insbesondere im Rahmen der AG Mittelstand mit dem BGA regelmäßig und eng zusammen. Bei diesem Gesetzgebungsverfahren teilen wir die gleichen inhaltlichen Positionen.

Wir appellieren an Sie, sich mit Ihrer Kritik am Gesetzesentwurf unmittelbar an Ihre Wahlkreisabgeordneten zu wenden. Hierfür hat der BGA ein Musterschreiben entworfen, das als Vorlage verwendet, d.h. gern abgewandelt oder ergänzt werden kann. Insbesondere zusätzliche Ausführungen zur eigenen unternehmerischen Betroffenheit können der Position Nachdruck zu verleihen.

Dabei gehen Sie im Einzelnen wie folgt vor:

  • Abgeordnete finden

Auf dieser Seite des Bundestags unter "PLZ/Ort" die eigene Postleitzahl eingeben, um die Abgeordneten Ihres Wahlkreises zu finden. Grundsätzlich setzen sich alle E-Mail-Adressen der Abgeordneten gleich zusammen:  vorname.nachname@bundestag.de

  • E-Mail/Brief schreiben

Für das Schreiben an die Abgeordneten können Sie auf den Text der beigefügten Vorlage zurückgreifen. Stellen Sie sich gern als Bürger aus dem Wahlkreis und Ihr Unternehmen als regionalen Arbeitgeber vor.

  • E-Mail/Brief an Ihren Abgeordneten schicken

Nun nur noch E-Mail abschicken oder den Brief ausdrucken und versenden. Wir sind gespannt auf die hoffentlich zahlreichen Reaktionen der Bundestagsabgeordneten. Für die weitere Arbeit wäre es sehr hilfreich, diese zu kennen. Daher freuen wir uns, wenn Sie die Kollegen des BGA über den Inhalt informieren und die Antwort an andrea.hideg@bga.de weiterleiten.

Alle notwendigen Informationen und Dokumente zu dieser Aktion finden Sie auch auf der kurzfristig neu eingerichteten Landingpage auf https://www.bga.de/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz/. Sollten Sie weiteres Material oder eigene Stellungnahmen haben, die wir auch auf dieser Seite veröffentlichen können, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Hideg zur Verfügung (T: 030 - 59 00 99 591, E-Mail: andrea.hideg@bga.de).

Schon jetzt danken wir Ihnen für Ihre Mitwirkung an dieser gemeinsamen Aktion!

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