Unter Hochspannung: Mittelstand schaut beim Industriestrompreis in die Röhre

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) will auf Drängen der Industrie den Strompreis für energieintensive Industrie-Unternehmen begrenzen. Ähnlich wie bei der Strompreisbremse heute sollen 80 Prozent des Verbrauchs auf sechs Cent je Kilowattstunde als „Brückenstrompreis“ bis 2030 gedeckelt werden. Auch nachfolgend soll es eine Vergünstigung für erneuerbaren Strom geben. Nach den bisherigen Plänen bleibt der Mittelstand außen vor.

Berlin, 15.05.2023 – Auch wenn die Industrie das kürzlich vorgelegte Papier von Bundesminister Habeck bejubelt und auch die Gewerkschaften den Industriestrompreis, der offiziell als „Brückenstrompreis“ bezeichnet wird, begrüßen, so wäre die Einführung nicht nur ein Schlag gegen marktwirtschaftliche und ordnungspolitische Prinzipien, sondern auch ein mehr als unfreundlicher Akt gegen den Mittelstand, der in den Plänen bislang überhaupt nicht vorkommt. Zügig soll dagegen eine erneute Industrie-Dauersubventionierung beim Strompreis installiert werden, wobei auch hier noch viele Fragen unbeantwortet sind.

Offen ist beispielsweise noch, wann der „Brückenstrompreis“ starten soll. Vieles deutet auf den Januar 2024 hin, da er als Anschluss-Finanzierung zu den bisher geltenden Energiepreisbremsen gehandelt wird. Auch ringen die Regierungskoalitionäre der Ampel derzeit noch hart darum, ob zur Finanzierung der Wirtschaftsstabilisierungsfonds genutzt werden kann. Vorgesehen ist bislang, dass Unternehmen die Differenz zum Börsenstrompreis erstattet wird, soweit dieser über sechs Cent je Kilowattstunde liegt, zuzüglich Steuern, Netzentgelte, Abgaben und Umlagen. Unter diese Regelung sollen Industrie-Unternehmen fallen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) profitieren – dazu zählen in Deutschland rund 1.500 Unternehmen.

Auch wenn sich die begünstigten Industrie-Unternehmen gemäß BMWK-Arbeitspapier zur Klimaneutralität bis 2045, zur bindenden Standortgarantie und Tariftreue verpflichten müssen, rechtfertigt das keine Exklusivität. Offen ist derweil, ob diese Regelung mit dem EU-Beihilferecht in Einklang zu bringen ist, denn der „Brückenstrompreis“ ist nach Ansicht vieler Marktbeobachter eine direkte Subventionierung der heimischen Industrie. Da dürfte auch wenig hilfreich sein, dass das Arbeitspapier zusätzlich anregt, jenen Mitgliedsstaaten, die ihre energieintensive Industrie nicht aus eigener Kraft unterstützen können, über ein EU-Sonderprogramm mehr Spielraum zu geben.

Einschätzung des MITTELSTANDSVERBUNDES

„Der Wirtschaftsminister lässt mit der einseitigen Subventionierung von Industrieunternehmen den Mittelstand verärgert zurück, denn gerade auch mittelständische Betriebe konkurrieren im internationalen Wettbewerb und mit zunehmendem Direktvertrieb der Industrie. Eine bessere Lösung wäre, Abgaben und Steuern auf die Energiepreise zu senken und energieeffizienteres Wirtschaften sowie entsprechende Beratungskompetenzen gezielt zu fördern.", kritisiert Dr. Sabine Schäfer, Leiterin Klima, Energie und Ressourcen und Projektleiterin "Klimaverbund Mittelstand", DER MTTELSTANDSVERBUND

Auch MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann mahnt: „Den Mittelstand als Herz und Motor der deutschen Wirtschaft, aber mit den hohen direkten Stromkosten zurückzulassen, wobei er gleichzeitig die Subventionen für die Großindustrie mit seinen Steuern zu einem nicht unerheblichen Teil finanziert, spaltet die Wirtschaft und ist in einem mittelständisch geprägten Land kontraproduktiv. “

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Dr. Sabine Schäfer Projektleiterin Klimaverbund und Leiterin Klima, Energie und Ressourcen Mehr Infos
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