Arbeitskosten steigen zum 01. Januar 2019

Die Pläne der Koalition zur Pflege- und Krankenversicherung lassen die Sozialversicherungsbeiträge ab 2019 steigen. Entlastungspotentiale bei Renten- und Arbeitslosenversicherung werden hingegen nicht genutzt.

Berlin, 02.8.2018 – Das aktuell von der Bundesregierung beschlossene „Sofortprogramm Pflege“ soll nicht nur mehr Personal und höhere Vergütungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf den Weg bringen. Es wird auch zu neuerlich steigenden Beiträgen zur Pflegeversicherung führen. In der Gesamtbetrachtung mit den ebenfalls ab 2019 steigenden Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den entgegen der Möglichkeiten nicht beziehungsweise nicht ausreichend sinkenden Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit deutlich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen.

Die Pläne der Koalition zur Pflege- und Krankenversicherung lassen die Sozialversicherungsbeiträge ab 2019 steigen. Entlastungspotentiale bei Renten- und Arbeitslosenversicherung werden hingegen nicht genutzt.DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert, dass so das Ziel der Koalition, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag dauerhaft unter 40 Prozent zu halten, in Gefahr ist. In der derzeit günstigen Arbeitsmarktlage verliert die Politik die heute schon absehbaren Risiken aus dem Blick und beschließt Ausgabenprogramme allein auf Kosten der Beitragszahler. So wird die Sozialversicherung nicht zukunftsfest gemacht.

In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung ist ab 2019 folgende Entwicklung zu erwarten:

  • Gesetzliche Krankenversicherung

Bereits im Koalitionsvertrag war vereinbart, zum 01.Januar 2019 die paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge (wieder) einzuführen. Der derzeitige rein arbeitnehmerfinanzierte Zusatzbeitrag entfällt. Der Gesetzgebungsentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent bleibt unverändert, d.h. auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen künftig jeweils 7,3 Prozent.

Für Arbeitgeber bedeutet das eine zusätzliche Belastung in Höhe des halben bisherigen Zusatzbeitrages. Je nach Krankenversicherung liegt dieser im Jahr 2018 zwischen 0,6 Prozent und 1,7 Prozent, d.h. die Zusatzbelastung der Arbeitgeber wird zwischen 0,3 Prozent und 0,85 Prozent betragen. Im Gesetzentwurf sind insgesamt Mehrkosten für die Unternehmen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro prognostiziert.

  • Pflegeversicherung

Bei der Pflege hatten CDU, CSU und SPD während der Koalitionsverhandlungen lediglich Qualitätsverbesserungen vereinbart, die Frage der Finanzierung jedoch noch außen vorgelassen. Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im Frühjahr noch eine Steigerung des Beitrags zur Pflegeversicherung von 0,2 bis 0,3 Prozent andeutete, hat das Bundeskabinett nunmehr das „Sofortprogramm Pflege“ beschlossen. Jetzt wird prognostiziert, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent steigen muss, um die dort vorgesehenen Maßnahmen zu finanzieren. Das parlamentarische Verfahren ist nun eingeleitet und es bleibt abzuwarten, ob dieser Finanzierungsvorschlag ebenfalls in dieser Form beschlossen oder wieder abgesenkt wird.

So wünschenswert die geplanten qualitativen Maßnahmen auch erscheinen mögen - bei ihrer Einführung in den 1990er Jahren war die Pflegeversicherung nicht auf eine Vollfinanzierung der Pflege angelegt. Sie sollte immer nur einen Teil der Pflegekosten finanzieren.

  • Arbeitslosenversicherung

Entlastung, wenn auch nicht im wünschenswerten Ausmaß, ist bei der Arbeitslosenversicherung zu erwarten. Im Koalitionsvertrag ist eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,0 Prozent um 0,3 Prozent auf dann 2,7 Prozent ab dem 01.Januar 2019 vereinbart. Damit sollte der Kostenanstieg durch die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung etwas abgemildert werden. Von dieser Entlastung wird aber angesichts der ebenfalls steigenden Pflegebeiträge nichts übrig bleiben.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert genau wie der Wirtschaftsflügel der Union eine deutlich stärkere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Hier sind 0,5 Prozent oder gar 0,6 Prozent möglich. Bundesarbeitsminister Heil hat lediglich eine Umsetzung des Koalitionsvertrages angekündigt. Zugleich will er neue Ausgabenprogramme für die Bundesagentur für Arbeit auf den Weg bringen, insbesondere im Bereich Weiterbildung. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor.

  • Rentenversicherung

In der Rentenversicherung ist für 2019 mit einem stabilen Beitragssatz von 18,6 Prozent zu rechnen. Die mittelfristige Planung sieht diese Größenordnung bis 2022 vor, danach soll der Beitrag bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen.

Kritikwürdig sind die neuerlichen Ausgabenprogramme der Koalition: die Ausweitung der Mütterrente, Grundrente etc. führen dazu, dass sonst mögliche Beitragssenkungen nicht vorgenommen werden können. Zudem stellen sie die bisherige, bis 2025 reichende Planung in Frage. Vor allem jedoch werden sie sich langfristig auswirken und einen weiteren, nicht durch Beitragszahlungen gedeckten Kostenblock in die Rentenversicherung einspeisen und damit ihre Zukunftsfähigkeit gefährden.

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