Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden - gewusst wie

Was müssen Unternehmen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen beachten? DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 18.09.2015 — Der aktuelle Zustrom an Flüchtlingen wird das Gesicht unseres Landes verändern.Vor uns liegt die große und langwierige Aufgabe, diejenigen, die jetzt ankommen und mit hoher Wahrscheinlichkeit lange oder für immer bei uns bleiben, in die Gesellschaft zu integrieren. Auch der Mittelstand wird dazu seinen Beitrag leisten, vor allem durch Integration in den Arbeitsmarkt. Gerade die Unternehmen, die einen Fachkräfte- und Azubimangel verzeichnen,nehmen diese Potentiale stärker in den Blick.

Die Hürden auf dem Weg in die Beschäftigung sind jedoch hoch. Das gilt vor allem für die Sprache. Aber auch die deutsche Bürokratie hält auf dem Weg zur Arbeitserlaubnis ein verwirrendes Geflecht an Genehmigungserfordernissen und Zuständigkeiten bereit - je nach Status des arbeitswilligen Menschen, seiner Aufenthaltsdauer in Deutschland und Art der Beschäftigung.

  1. Informationsbroschüren zu Beschäftigung und Ausbildung sowie zu Praktika

    Einen auch für Nichtfachleute verständlichen Überblick hierzu gibt die aktuell von der Bundesagentur für Arbeit (BA), demBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der BDA erarbeitete Broschüre "Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen". Darin werden Arbeitgebern Antworten auf praktische Fragen rund um die Ausbildung und Beschäftigung von anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten gegeben, Rekrutierungswege und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und Ansprechpartner benannt. Dies soll Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen wollen, eine erste Orientierung durch den Dschungel aus unterschiedlichen Regelungen und Vorgaben geben, die beachtet werden müssen, wenn anerkannten Flüchtlingen, Asylsuchenden oder Geduldeten eine Ausbildung oder Beschäftigung oder auch ein Praktikum angeboten wird.

    Insbesondere ein Praktikum im Unternehmen kann dabei helfen, Kompetenzen von Asylsuchenden und Geduldeten zu ermitteln und sie an eine Ausbildung oder Beschäftigung heranzuführen. Die dabei zu beachtenden Besonderheiten und Vorgaben sind nach wie vor sehr komplex. Die BA hat daher eine weiterführende Informationsunterlage speziell zu Praktika für Asylsuchende und Geduldete (download hier) erarbeitet, die auch die zum 1. August 2015 in Kraft getretenen Änderungen beinhaltet.

  2. aktuelle Pläne der Bundespolitik 

    Der Koalitionsausschuss hat am 6. September 2015eine Reihe von Beschlüsse zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlings- und Asylsituation gefasst. Hierzu zählen auchMaßnahmen zur Verbesserung der Integration in den Arbeitsmarkt, insbesondere:

    1. Wegfall des Beschäftigungsverbotes in der Zeitarbeit für Asylsuchende und Geduldete nach drei Monaten,
    2. Aufstockung der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und qualifiziertes Personal in den Jobcentern sowie für die berufsbezogene Deutschförderung,
    3. Öffnung der Integrationskurse der Länder für Geduldete und Asylsuchende, finanzielle Unterstützung dieser Kurse durch den Bund.

    Darüber hinaus enthält der Beschluss des Koalitionsausschusses eine Vielzahl von Vorschlägen und konkreten Maßnahmen, von der Außenpolitik über Europa bis hin zur Unterstützung ehrenamtlichen Engagements.

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