Betriebsrentenreform auf der Zielgeraden

Das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung“ geht ins parlamentarische Verfahren. Sinnvolle Ergänzungen kamen zuvor durch den Bundesrat.

Berlin, 10.03.2017 – Die Betriebsrentenreform befindet sich auf der Zielgeraden. Am 10. März fand die erste Lesung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Damit ist zu erwarten, dass das Verfahren vor der Sommerpause erfolgreich zum Abschluss gebracht wird. Die Ausschussanhörung soll bereits am 27. März stattfinden.

Deutscher Bundestag, BerlinEnde Dezember verabschiedete die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten, die zuvor durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ins Gespräch gebracht wurde. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisierte, dass gerade die neue Option einer reinen Beitragszusage grundsätzlich allen Betrieben offen stehen muss. Wenn sie nur unter gesetzlich eng begrenzten Voraussetzungen und nur auf tarifvertraglicher Grundlage möglich ist, wird das Ziel, Kleinbetriebe neu für die betriebliche Altersvorsorge zu gewinnen, verfehlt werden.

In der Zwischenzeit hat nun auch der Bundesrat seine Stellungnahme zur Betriebsrentenreform vorgelegt. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes bewertet die Änderungsvorschläge positiv. Darin fordert der Bundesrat: 

  • Die Bundesregierung soll prüfen, inwieweit eine Reduzierung der Beitragspflicht zur Krankenversicherung für Betriebsrenten ermöglicht werden kann
  • Die Bundesregierung soll ebenfalls prüfen, ob eine deutlichere Anhebung und eine Dynamisierung der Riester- Zulagen erfolgen kann.
  • Außerdem sollen Direktversicherungen nach Wahl der Tarifparteien Voll- oder Teilgarantien gewähren können.
  • Der Höchstbetrag soll für den Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben angepasst werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird das Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgen und seine Mitglieder informieren.

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