Endspurt zum Mindestlohn

Am 01.01.2015 tritt der gesetzliche Mindestlohn in Kraft und bringt für nahezu alle Arbeitgeber neue Pflichten und Risiken mit sich. Erste Verordnungen und Behördeninformationen geben konkretere Hinweise zur Umsetzung.

Berlin, 17.12.2014 — Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wird im kommenden Jahr nicht nur die Unternehmen treffen, die geringe Entgelte zahlen. Er bringt auch administrative Pflichten, Haftungs- und Bußgeldrisiken für viele Unternehmen mit sich, die deutlich höhere Löhne zahlen.

Arbeitszeit muss dokumentiert werden

So trifft die Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten alle Unternehmen, die

  1. geringfügig Beschäftigte (Minijobber),
  2. kurzfristig Beschäftigte (Saisonkräfte),
  3. Arbeitnehmer in den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen oder
  4. als Entleiher Zeitarbeitskräfte

beschäftigen. Für diese Arbeitnehmer müssen grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre lang vorgehalten werden.

Die Kontrolle obliegt dem Zoll, Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro belegt werden.

Vereinfachte Aufzeichnung für "mobile Tätigkeiten"

Hierzu hat das Bundesfinanzministerium eine Verordnung erlassen, mit der die Aufzeichnungspflicht für sogenannte mobile Tätigkeiten vereinfacht wird. In diesen Fällen ist lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen, Beginn und Ende müssen nicht dokumentiert werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Mitarbeiter

  1. ausschließlich mobile Tätigkeiten verrichten,
  2. keinen Vorgaben zur Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit unterliegen und
  3. ihre tägliche Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen.

Die Verordnung definiert mobile Tätigkeiten als solche, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden sind, insbesondere in der Zustellung, im Gütertransport etc. Die eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit ist nur dann gegeben, wenn die Beschäftigten regelmäßig nicht durch ihren Arbeitgeber oder Dritte Arbeitsaufträge entgegennehmen oder für Arbeitsaufträge zur Verfügung stehen müssen.

Hier finden Sie die Verordnung im Volltext.

Erste Informationen des Zolls verfügbar

Der Zoll - als für die Kontrolle des Mindestlohngesetzes zuständige Behörde - hat erste Informationen zu seiner Auslegung der Vorschriften veröffentlicht. Diese Informationen sollen ständig erweitert und aktualisiert werden.

Praxishandbuch zum Mindestlohngesetz erschienen

Am 1. Dezember ist das Praxishandbuch "Mindestlohn - Neue gesetzliche Rahmenbedingungen und Hinweise für die Praxis" erschienen. Das kompakte Werk gibt einen systematischen und auf das Wesentliche konzentrierten Überblick über das neue Mindestlohngesetz und der sich hieraus ergebenden Probleme für die Praxis. Zahlreiche Beispiele, Tipps und Hinweise sowie Mustertexte erleichtern die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen:

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