Erleichterter Zugang zu Kurzarbeit verlängert

2020 wurden angesichts der Corona-Pandemie die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gelockert. Diese Erleichterungen werden nun bis Ende Juni verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde von der Bundesregierung beschlossen und soll spätestens zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Berlin, 24.03.2021 – Die im März 2020 beschlossenen vereinfachten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld (Kug) sollten ursprünglich nur bis zum Ende des vergangenen Jahres gelten. Nachdem sie bereits bis zum 31. März 2021 verlängert wurden, folgt nun angesichts der fortbestehenden Pandemielage ein weiterer Verlängerungsschritt bis zum 30. Juni 2021. 

Diese Regelungen umfassen:

  • den Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitssalden,
  • die Absenkung des sogenannten Mindesterfordernisses, wonach mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein müssen auf 10 Prozent sowie
  • die Möglichkeit, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld zu zahlen, wenn der Verleihbetrieb Kurzarbeit einführt. 

Ohne diese Verlängerung müssten Betriebe, die nach einer längeren
Unterbrechung (mehr als drei Monate) ab April 2021 plötzlich wieder oder überhaupt erstmals pandemiebedingt Kurzarbeit einführen, hierzu höhere Voraussetzungen erfüllen. 

Die ebenfalls seit 2020 geltenden höheren Erstattungen – namentlich die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die erhöhten Kug-Sätze bei längerem Bezug – sind bis Ende 2021 festgeschrieben.

Die Lockdown-Maßnahmen seit November 2020 führten zu einem erneuten Anstieg bei der Kurzarbeit. Vom Tiefstwert im Oktober 2020 (2,06 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit) stieg die Kurzarbeit nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) im November 2020 auf rund 2,38 Mio. und im Dezember auf 2,39 Mio. Beschäftigte. Für Januar 2021 geht das ifo-Institut von einem Anstieg auf 2,6 Millionen aus; für Februar von einem Anstieg um weitere 100.000 Kurzarbeitende.

Wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und welche Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie getroffen werden, bleibt weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND die Entscheidung, den Zugang zum Kug weiterhin zu erleichtern. 

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