Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde erweitert

Um die Folgen der Covid-19-Pandemie auf den Lehrstellenmarkt abzufedern, hatte die Bundesregierung im Jahr 2020 Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sieht Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 vor. Dieses wurde nun verlängert und erweitert, so dass mehr Betriebe als bisher von dem Förderprogramm profitieren.

Berlin, 08.04.2021 – Bereits am 26.03.2021 wurde die „Zweite Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht. Mit ihr wird das bestehende Förderprogramm bis zum 15.02.2022 verlängert. Zugleich ergeben sich einige Änderungen, die den ausbildenden Betrieben zugutekommen. Die Änderungsbekanntmachung sowie eine konsolidierte Fassung der Förderrichtlinie und eine Synopse mit den Änderungen der Zweiten Änderungsbekanntmachung finden Sie in den Anlagen.

erste Förderlinie
(Ausbildungsprämie, AusbildungsprämiePlus, Übernahmeprämie/Insolvenz, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Ausnahme von der Kurzarbeit)

  • Ausweitung der Fördermaßnahmen auf das Ausbildungsjahr 2021/22.
  • Absenkung des Kriteriums der Corona-Betroffenheit durch Angleichung an die Kriterien der Überbrückungshilfen-III (mind. 1 Monat Kurzarbeit seit Januar 2020 und vor Ausbildungsbeginn, alternativ Umsatzsatzrückgang seit April 2020 um durchschnittlich mindestens 50 % in zwei oder 30 % in fünf zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten gegenüber dem entsprechenden Monat im Jahr 2019).
  • Verdopplung der Prämien auf 4.000 € (Ausbildungsprämie), 6.000 € (AusbildungspämiePlus) und 6.000 € (Übernahmeprämie/Insolvenz). Dies gilt für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, die Übernahmeprämie gilt ab sofort.
  • Zuschuss auch zur Ausbildervergütung i.H.v. 50%, wenn dieser ebenso wie der/die Auszubildende/n von der Kurzarbeit ausgenommen wird. Dies gilt ab April 2021.
  • Ausweitung der Betriebsgrößenbeschränkung auf max. 499 statt bisher 249 Beschäftigte.
  • Neu: "Lockdown-Sonderzuschuss" 1.000 € für ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu 4 Beschäftigen, die trotz pandemiebedingter Schließung die Ausbildung für mind. 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Ebenfalls zusätzlich wurde die Berechnung der Anzahl an Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildungsprämien angepasst. Im Unterschied zu der bisherigen Berechnung wird nun nicht mehr der Durchschnitt, sondern die Summe der jeweiligen Ausbildungsverhältnisse für den Vergleich mit der Ausbildungsleistung der letzten drei Jahre herangezogen.

zweite Förderlinie
(Auftrags- und Verbundausbildung)

  • Ein Zuschuss wird neben dem/der aufnehmenden Betrieb/Träger auch an den Stammausbildungsbetrieb gezahlt.
  • Kopplung der Höhe des Zuschusses an die Dauer des Ausbildungsabschnitts: 250 € pro Auszubildenden/Woche jeweils für den Interims- und zusätzlich für den Stammausbildungsbetrieb gleichermaßen.
  • Deckelung der Fördersumme für Interims- und Stammausbildungsbetrieb bei insgesamt 8.000 €.
  • Herabsenkung der Mindestdauer des Ausbildungsabschnitts auf 1 Monat (mit Möglichkeit der Aufteilung auf einzelne Wochen).

In den Änderungen wurden Punkte berücksichtigt, die darauf abzielen, dass das Programm die Branchen und Betriebe mit ihren Auszubildenden, die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind, auch tatsächlich erreicht. Die Ansätze zur Öffnung bei der Betriebsgröße, bei den Zugangshürden und bei den genauen Konditionen bezüglich Betroffenheit von Betriebsschließung, Umsatzeinbrüchen, Kurzarbeit sowie zur Flexibilisierung bei Terminen und Zeitfenstern sind grundsätzlich zu begrüßen.

Positiv zu bewerten ist ebenso, dass Unternehmen, die ihre Auszubildenden von der Kurzarbeit ausnehmen, nun auch einen Zuschuss zur Vergütung der beteiligten Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten sollen.

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