"Geschlechterquote" bringt Bürokratie statt Chancengleichheit

DER MITTELSTANDSVERBUND lehnt den gemeinsamen Referentenentwurf von Bundesfamilien- und Justizministerium zur "Geschlechterquote" ab. Echte Chancengleichheit braucht andere Maßnahmen, vor allem in der Bildungs- und Familienpolitik.

Berlin, 08.10.2014 — "Eine Frauenquote bringt nur zusätzliche Bürokratie, aber nicht den erhofften Nutzen", stellt Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann klar. "Echte Gleichberechtigung geht nur mit gezielter Berufsorientierung und flächendeckender Kinderbetreuung. Hier ist die Politik gefordert.“

Der Referentenentwurf enthält im Kern folgende Punkte:

  1. Unternehmen, die börsennotiert sind (AG, KGaA) und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, müssen in den Aufsichtsräten eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent aufweisen.

    Die Quote ist ab dem 1. Januar 2016sukzessive bei den dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten zu erfüllen. Sie ist von Arbeitnehmer- und Anteilseignerbank gesondert einzuhalten. Wird die Quote nicht eingehalten, bleiben auf der Anteileignerbank die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze unbesetzt (sog. leerer Stuhl).

    Unternehmen in der Rechtsform der SE "sollen" in ihren Gremien eine entsprechende Quote umsetzen.
  2. Unternehmen, die börsennotiertoder (auch drittel-)mitbestimmt sind, sollen im Aufsichtsrat, Vorstand (bzw. Geschäftsführung) und den ersten beiden Führungsebenen die 30%-Quote mittelfristig dadurch erreichen, dass sie sich ab 2015eigene Zielgrößen geben. Betroffen sind Unternehmen in Rechtsform der AG, KGaA, GmbH, eG, VVaG.

    Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Bei einem Frauenanteil von 30 Prozent oder mehr dürfen die Zielgrößen 30 Prozent nicht mehr unterschreiten.
  3. Die festgelegten Zielgrößen und Fristen sind zu veröffentlichen. Über das Erreichen der Zielgrößen innerhalb der festgelegten Fristen und gegebenenfalls über die Gründe für deren Nichterreichen ist transparent zu berichten. Dies erfolgt innerhalb einer Erklärung über die Unternehmensführung.
  4. Daneben sieht der Referentenentwurf eine Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vor, damit die Vorgaben für die Privatwirtschaft auch im öffentlichen Bereich gelten.
In seiner Stellungnahme kritisiert der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes, dass der faktische Zwang zu einer 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte und Vorstände auch für mittelgroße Unternehmen über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinausgeht. "Im Ergebnis wird damit auch in kleineren Gesellschaften eine verpflichtende Frauenquote vorgegeben", kritisiert Veltmann. Und das werde in kleinen und mittleren Unternehmen zu enormen Problemen führen.

"In Mittelstandskooperationen werden besonders die Regeln zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Praxis kaum einzuhalten sein", ergänzt Veltmann. Unabhängig davon, ob eine Verbundgruppe als Genossenschaft oder in anderer Rechtsform organisiert ist, werden die zu bestellenden Aufsichtsräte regelmäßig aus der Mitte der Mitglieder gewählt. "Zusätzliche Kriterien in dieses demokratische Wahlverfahren einzubringen, wird eine Entscheidungsfindung fast unmöglich machen", erklärt der MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer. Außerdem müssten sich genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen und eine Mehrheit finden.

Der Gesetzentwurf will auch in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand eine Quote einführen. "Das Gesetz liefert aber keine Hinweise, was unter 'Führungsebene' zu verstehen ist", kritisiert Veltmann. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen werde sich genau diese Frage aber stellen. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert zudem, dass auch hier letztlich eine 30-Prozent-Quote vorgegeben ist, auch wenn dieses Ziel nicht sofort erreicht werden muss.

"Zusätzliche Kosten und Bürokratie bringt auch die geplante Pflicht zur Dokumentation der festgelegten Zielgrößen und des Umsetzungsstands", stellt der MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer klar. Der Verband rechnet mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft von mindestens 78 Mio. Euro pro Jahr.

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