Handreichung für Betriebsärzte zu Vergütung, Abrechnung und Meldung von Corona-Impfungen

Am 7. Juni 2021 starten die Impfungen über Betriebsärzte eingebunden. Wir informieren zu Praxisfragen hinsichtlich Vergütung, Abrechnung und Meldung. Diese und weitere umfangreiche Informationen gibt es auf der Website www.wirtschaftimpftgegencorona.de.

Berlin, 04.06.2021 – Vor wenigen Wochen haben wir über die Modalitäten zur Impfstoffbestellung durch die Betriebsärzte, Anlieferung und Lagerung sowie Vorbereitung und Verabreichung informiert. Gestern wurde ergänzend die Handreichung für Betriebsärzte zu Vergütung, Abrechnung und Meldung von Corona-Impfungen veröffentlicht, die Sie hier zum download  finden. Diese und weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.wirtschaftimpftgegencorona.de .

Hier das Wichtigste in Kürze:

Vergütung für die Impfleistung

  • 20 € je Erst- und Abschlussimpfung,
  • Anspruch: Freie Betriebsärzte und überbetriebliche Betriebsärztliche Dienste,
  • Kein Anspruch: Angestellte Betriebsärzte sowie überbetriebliche Dienste, wenn Leistung bereits anderweitig im Wege einer Beauftragung durch ein Unternehmen vergütet wird,
  • Kein Anspruch auch für freie Betriebsärzte und überbetriebliche Dienste bei Impfungen in Impfstellen, die von dritter Seite finanziert werden.
  • Vergütung für die Ausstellung eines COVID-19 Impfzertifikats nach § 22 Abs. 5 IfSG
  • Die Vergütung des Betriebsarztes bzw. des überbetrieblichen Betriebsärztlichen Dienstes beträgt grundsätzlich 6 € je Erstellung, wenn diese durch den impfenden Betriebsarzt selbst erfolgt.
  • Der Vergütungsbetrag von 6 € wird bei der Ausstellung durch den impfenden Betriebsarzt unabhängig davon erstattet, ob die Erstellung des Impfzertifikats bei der Durchführung der Impfung oder nachträglich (z.B. bei einer späteren Bereitstellung der technischen Verfahren oder dem Abhandenkommen der Erstbescheinigung) erfolgt.
  • Die Vergütung für die nachträgliche Ausstellung eines Impfzertifikats durch einen Betriebsarzt bzw. den überbetrieblichen Betriebsärztlichen Dienst beträgt 18 €, wenn der ausstellende Betriebsarzt die im Wege des Impfzertifikats zu bestätigende Impfung nicht selbst durchgeführt hat.
  • Wird durch einen Betriebsarzt nachträglich ein Impfzertifikat über die Durchführung einer Erstimpfung durch einen anderen Arzt ausgestellt und diese Ausstellung im Umfang von 18€ vergütet, umfasst die Vergütung für die nachträgliche Ausstellung eines Impfzertifikates durch denselben Betriebsarzt und für eine von einem anderen Arzt durchgeführte Zweitimpfung nur 6 € (d.h. insgesamt bis zu 24 €).

Abrechnung

  • Über die Kassenärztliche Vereinigung (KV), in deren Bezirk der Leistungserbringer seinen Sitz hat,
  • Einmalige Anmeldung/Registrierung bei der zuständigen KV, als externer Leistungserbringer erforderlich,
  • Einfache Abrechnung via Angabe der Anzahl der durchgeführten Impfungen im entsprechenden Abrechnungsmonat,
  • Besonderheit für freie Betriebsärzte, die gleichzeitig an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen: Die Leistungen sind jeweils entsprechend der wahrgenommenen Rolle zu kennzeichnen und nach den jeweiligen Verfahren, die in den Abrechnungsvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dargelegt sind, abzurechnen.

Meldung

  • Tägliche Meldung des gesamten Datensatzes an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) des RKI,
  • Bei DIM-Schnittstelle in Praxissoftware: Automatische Meldung aus der Praxissoftware. Informationen hierzu erhalten die Betriebsärzte von ihrem anbietenden Softwarehersteller.
  • Bei fehlender Schnittstelle: Manuelle Meldung an das Digitale Impfquotenmonitoring des RKI
  • Besonderheit für freie Betriebsärzte, die gleichzeitig an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen: Tägliche Schnell-Doku über das Impf-DokuPortal der KBV, zusätzlich quartalsweise Dokumentation über die Abrechnung

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