Höhere Personalkosten ab 2019 durch steigenden Pflegebeitrag

Das Bundeskabinett hat die Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 01. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte beschlossen. DER MITTTELSTANDSVERBUND sieht dies kritisch, da es für die Arbeitgeber zu einer Mehrbelastung von ca. 2,1 Milliarden Euro jährlich führt.

Berlin, 12.10.2018 – Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung steigen durch die Erhöhung auf 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose auf 3,30 Prozent. Mit den zusätzlichen Einnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro pro Jahr soll laut Gesundheitsministerium sichergestellt werden, den Beitrag möglichst bis 2022 stabil zu halten. Dies wurde jedoch auch schon bei der letzten Anhebung erst im Januar 2017 in Aussicht gestellt.

Ausgaben der Pflegeversicherung in nur fünf Jahren um 2/3 gestiegen

Das Bundeskabinett hat die Anhebung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte beschlossen.Insgesamt sind die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung von 23 Milliarden Euro im Jahr 2012 auf 39 Milliarden Euro im Jahr 2017 angewachsen. Damit sind die Ausgaben in nur fünf Jahren um über zwei Drittel gestiegen (11,1 Prozent pro Jahr). Zwar stellen eine adäquate Pflege sowie die dafür notwendige Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufs in unserer alternden Gesellschaft wichtige Ziele dar. Die Lösung dieser Probleme kann jedoch nicht ausschließlich auf Kosten von Arbeitgebern und Versicherten bewältigt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND sieht in diesem Fall die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialsysteme in Gefahr.

So wird die gerade erst beschlossene Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung durch die Erhöhung des Pflegebeitrags schon wieder wett gemacht. Hinzu kommt die Wiedereinführung der paritätischen Krankenversicherungsbeiträge, die den Arbeitgeber-Anteil erhöht. Allein auf Grundlage des geltenden Rechts ist bis 2040 mit einem Anstieg des Anteils der Sozialabgaben an Löhnen und Gehältern auf rund 50 Prozent zu rechnen. Wenn aber die im Koalitionsvertrag vereinbarte richtige und wichtige Begrenzung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent nicht dauerhaft eingehalten werden kann, stellt dies ein schwerwiegendes Hemmnis für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerb in Deutschland dar.

Teure Leistungsausweitungen als Ursache

Anlass für die Beitragserhöhung ist zum einen die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs von Anfang 2017, nach dem die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeweitet wurden. In der Folge haben mehr Menschen die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Zum anderen sollen im Zuge des geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes eine bessere Personalausstattung sowie bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.

Anstelle von weiteren Leistungsausweitungen, die trotz Rekordbeschäftigung und regelmäßig steigender Beiträge defizitär sind, wäre ein schlüssiges Gesamtkonzept zur nachhaltigen Finanzierung der Pflege wünschenswert. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert daher die Politik auf, sich auf die Grundidee der Pflegeversicherung zurückzubesinnen. Demnach soll sie keine Vollversicherung sein, sondern nur einen Teil der Pflegekosten übernehmen, um die private Vorsorge zu ergänzen.

Der Gesetzentwurf muss das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen, soll aber wie geplant zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.

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