Mehr Frauen in Führungspositionen?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ vorgelegt. Die Regelungen ergänzen und verschärfen die seit 2016 geltenden Vorgaben und sollen am 1. Mai 2021 in Kraft treten.

Berlin, 12.01.2021 - Die Bundesregierung hat am 6. Januar 2021 den Entwurf eines „Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen.

Neben zahlreichen Vorgaben für den öffentlichen Dienst und die Sozialversicherungsträger sieht er einige Verschärfungen der Vorgaben zur Geschlechterquote in der Privatwirtschaft vor. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Punkte: 

  • Für börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen ist vorgesehen

    a) die Einführung einer Vorstandsquote, d.h. besteht der Vorstand aus mehr als drei Mitgliedern, so muss er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein;

    b) die Einführung einer Begründungspflicht für die Festlegung und Veröffentlichung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat, einschließlich entsprechender Berichtspflichten.
  • Für Unternehmen, die börsennotiert oder (mindestens einfach) mitbestimmt sind, ist eine Verschärfung des Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der „flexiblen Quote“ vorgesehen.

Die Bundesregierung begründet diese Initiative damit, dass die seit 2015 geltenden Vorgaben zur Geschlechterquote nur nicht hinreichend umgesetzt würden und die Gründe dafür mangels Berichtspflichten nicht ersichtlich seien. So habe sich der Frauenanteil an Führungspositionen in den verpflichteten Unternehmen nur geringfügig verändert. In den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen liege der Frauenanteil in den Vorständen bei 11,5% (Stand 2020), in den zur flexiblen Quote verpflichteten Unternehmen hingegen nur bei 7,6%. Zudem hätten drei Viertel der Unternehmen, die zur Festlegung von Zielgrößen verpflichtet sind, sich auf Vorstandsebene keine oder Null als Zielgröße gesetzt.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES greift der Vorschlag gravierend in die Unternehmensautonomie ein. Sinnvollere politische Initiativen wären z.B. der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur, die Förderung der Berufsorientierung von Frauen im technischen Bereich und die Flexibilisierung von Arbeitszeiten.

Zu begrüßen ist jedoch, dass die ursprünglich vorgesehene Ausweitung der Quotenregelung für die Besetzung des Aufsichtsrats auf weitere Unternehmen nun nicht mehr geplant ist. Ebenso ist anzuerkennen, dass auch dem öffentlichen Dienst entsprechende Vorgaben gemacht werden und nicht allein die Privatwirtschaft belastet wird.

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