Mindestlohn: Was im kommenden Jahr zu beachten ist

Das neue Mindestlohngesetz bringt Regelungen und Pflichten, die alle Unternehmen betreffen - vollkommen unabhängig von der jeweiligen Lohnstruktur. DER MITTELSTANDSVERBUND stellt seinen Mitgliedern eine Praxisbroschüre zur Verfügung.

Berlin, 08.09.2014 — Der Gesetzgeber hat in Deutschland mit Wirkung zum 01.01.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Das Gesetz hat nicht nur Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, die bislang eine Vergütung unterhalb des Niveaus des gesetzlichen Mindestlohns vorsahen, sondern auf alle Unternehmen in Deutschland, egal ob tarifgebunden oder nicht.

Die Praxisbroschüre des MITTELSTANDSVERBUNDES wendet sich an Betriebspraktiker, die nun vor der Frage stehen, wie die gesetzliche Regelung im Betrieb umgesetzt werden muss. Die Regelungen zur Arbeit der Mindestlohnkommission werden hier nur gestreift, da für das Unternehmen im Wesentlichen das Ergebnis der Beratungen dieser Kommission relevant ist.

Trotz eindeutiger Aufforderung von Seiten der Wirtschaft hat es der Gesetzgeber unterlassen, bereits auf dem Tisch liegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn im Gesetz selber zu klären. Auch die Gesetzesbegründung lässt vieles offen. Vieles ist daher noch unklar und wird wohl Gegenstand von Grundsatzentscheidungen der Arbeitsgerichte werden.

Die Autoren haben sich bei der Beantwortung einiger Fragen von Erfahrungen mit dem Zoll aus dem Bereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes leiten lassen, um so den Unternehmen dennoch eine Orientierung geben zu können.

Weitere Informationen: 

8,50 Euro für (fast) jeden: Bundestag beschließt Mindestlohn

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