MITTELSTANDSVERBUND begrüßt Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Die Bundesminister für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales sowie des Inneren haben gemeinsam ihr Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung vorgestellt. DER MITTELSTANDSVERBUND hält die vorgestellten Eckpunkte für richtig und längst überfällig.

Berlin, 15.10.2018 – Die Bundesminister für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales sowie des Inneren haben gemeinsam ihr Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung vorgestellt. Der Maßnahmenkatalog soll die Zuwanderung für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung erleichtern, die Verwaltungsverfahren verbessern und das Zuwanderungsrecht transparenter machen. DER MITTELSTANDSVERBUND hält die vorgestellten Eckpunkte für richtig und längst überfällig.

Der Maßnahmenkatalog soll die Zuwanderung für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung erleichtern, die Verwaltungsverfahren verbessern und das Zuwanderungsrecht transparenter machen.Um Deutschland als Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu halten, ist es entscheidend, dem zunehmenden Fachkräftemangelmangel zu begegnen. Dabei sollen neben der Konzentration auf das inländische Potenzial auch Fachkräfte aus dem europäischen Ausland sowie aus Drittenstaaten gewonnen werden. An der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration soll jedoch festgehalten und eine Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindert werden. Um eine entsprechende Gewinnung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu fördern, wurde folgende Maßnahmen beschlossen:

1) Rechtlicher Rahmen: Fachkräfteeinwanderung bedarfsgerecht steuern und stärken

  •  Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt.
  •  Die Vorrangprüfung soll nur noch in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beibehalten werden.
  •  Auch Fachkräfte mit Berufsausbildung erhalten die Möglichkeit eines 6-monatigen Aufenthalts zur Suche eines Arbeitsplatzes, sofern eine anerkannte Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit und entsprechende deutsche Sprachkenntnisse vorliegen. Aus konjunkturellen Gründen können bestimmte Berufsgruppen davon ausgeschlossen werden. Die Maßnahme ist auf fünf Jahre befristet.
  •  Die Möglichkeit, auf Basis ausländischer Qualifikationen in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen zum Erlangen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses durchzuführen, soll stärker genutzt werden.
  •  Der Zugang zur Berufsausbildung soll verbessert werden, indem Möglichkeiten zur Ausbildungsplatzsuche für geeignete Bewerber geschaffen werden.
  •  Ausbildungen in Helferberufen sollen in die Ausbildungsduldung einbezogen und eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung umgesetzt werden. Ferner sollen klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definiert werden, die durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind.

2) Qualität der Berufsausübung sichern: Schnelle und einfache Anerkennungsverfahren

  •  Die Gleichwertigkeitsprüfung der beruflichen bzw. akademischen Qualifikationen soll schneller und unkompliziert geschehen.
  •  Eine Clearingstelle „Anerkennung“ soll die ausländischen Fachkräfte begleiten und unterstützen.
  •  Informations- und Beratungsangebote sollen verbessert werden.
  •  Bei IT-Fachkräften und ausgewählten Engpassberufen soll eine Zuwanderung auch ohne formalen Abschluss möglich sein, sofern ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse vorliegen.

3) Gezielte Gewinnung von Fachkräften: Strategie und verbessertes Marketing

  •  Gemeinsam mit der Wirtschaft sollen eine gezielte Werbestrategie, Vermittlungs- und Matchingaktivitäten sowie die Etablierung von Ausbildungsangeboten in ausgewählten Zielländern entwickelt werden.
  •  Das Informationsportal www.make-it-in-germany.com soll zu einem Dachportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut werden.

4) Deutsche Sprachkenntnisse wichtig: Verstärkte Förderung

  •  Gemeinsam mit Goethe-Institut und Wirtschaftsverbänden soll die Sprachförderung im In- und Ausland intensiviert werden.
  •  Sprachunterricht soll vermehrt in Kombination mit Studien- und Berufsbildung angeboten werden.

5) Verwaltungsverfahren im In- und Ausland verbessern

  •  Die verschiedenen Behörden sollen bzgl. Kommunikation, Verfahrensdauer und Erreichbarkeit effizienter, transparenter und zukunftsorientiert werden.
  •  Es sollen vermehrt e-Government-Lösungen wie z.B. digitale Visumverfahren genutzt werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung endlich ein modernes Zuwanderungsgesetz auf den Weg bringt, um dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dafür braucht es verlässliche und transparente Regeln für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten. Es ist daher sinnvoll, dass durch den Wegfall der begrenzt definierten Engpassberufe die tatsächlichen Bedarfe am Arbeitsmarkt auch mit ausländischen Fachkräften gedeckt werden können. Ebenso richtig sind die Erlaubnis der Einreise zur Arbeitsplatzsuche sowie der grundsätzliche Verzicht auf die verfahrenstechnisch aufwendige Vorrangprüfung.

Eine schnelle und praxisnahe Umsetzung ist nötig

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert aber auch, die Regelungen der Anerkennungsverfahren weiter zu lockern: Die Möglichkeit eines Arbeitsmarktzugangs – auch wenn die Qualifikation nicht zu 100 Prozent der deutschen Ausbildung entspricht – darf nicht auf IT-Fachkräfte und einige wenige Engpassberufe beschränkt sein. DER MITTELSTANDSVERBUND erwartet von der Bundesregierung, dass die entsprechenden Eckpunkte nicht nur zeitnah, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden. Vor allem aus der Sicht von Mittelständlern darf es bei der Vereinfachung von bürokratischen Hemmnissen nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, damit die Zuwanderungsmöglichkeiten auch in der Praxis ankommen. Hervorzuheben ist hier das Aufenthaltsrecht geduldeter Flüchtlinge: Wenn kleine Betriebe viel Zeit und Geld in gut integrierte und qualifizierte Asylbewerber investieren, braucht es klare und verlässliche Regeln für eine dauerhafte Bleibeperspektive.

Viele Verbundgruppen und deren Mitglieder haben sich während der Zeit des größten Flüchtlingszustrom entschlossen den Herausforderungen und Notwendigkeiten gestellt und Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsplätze bereitgestellt, auch wenn es oft schwierige Hürden zu überbrücken gab und die Politik noch nicht bereit war, rechtssichere Regeln zu erstellen. Viele der inzwischen weitgehend sprachlich und fachlich in die Betriebe integrierte Flüchtlinge fürchten nun um ihre Ausweisung – ein unhaltbarer Zustand! Verständlich ist durchaus, warum die Politik keine zwei Rechtsbereiche (Asylrecht und Einwanderungsrecht) vermischen will, jedoch wäre dieses Problem mit einer schlichten Stichtagsregelung pragmatisch und zum Vorteil aller Seiten aus der Welt zu schaffen.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht