MITTELSTANDSVERBUND kritisiert Berufskraftfahrer-Qualifikations-Reform

Die Bundesregierung plant eine Änderung der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Laut einem Referentenentwurf sollen Inhouse-Schulungen künftig untersagt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor erheblichen finanziellen und qualitätsschädigenden Belastungen. Zudem werden Fördermöglichkeiten durch eine neue Richtlinie deutlich eingeschränkt.

Berlin, 29.07.2015 — Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) sieht in einem Referentenentwurf eine Änderung des bisherigen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) vor. Das Gesetz betrifft Kraftfahrer bzw. Inhaber eines Führerscheins der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE, die im Güterkraft- oder Personenverkehr mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen verkehren. Es schreibt eine gesetzliche Qualifikation von Berufskraftfahrern vor, die in regelmäßigen Weiterbildungen Sicherheitsstandards und gesetzliche Neuerungen vermittelt bekommen sollen. Vom BKrFQG betroffen sind neben Verbundgruppen mit eigenem Fuhrpark auch Händler, die Ware durch Kraftfahrer an den Kunden ausliefern.

Erleichterung für Grenzgänger und Qualitätsstandards

Mit dem Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung zum einen, den Ausbildungsnachweis für Grenzgänger zu erleichtern. Probleme hat es hier zwischen deutschen und französischen Behörden gegeben. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die angestrebte Änderung.

Zum anderen sieht der Entwurf detaillierte Qualitätsstandards für Aus- und Weiterbildungsstätten vor. "Die geplante Änderung schlägt vor, bestimmte Anforderungen an den Unterricht und die Ausbilder zu stellen", erklärt Judith Röder, Geschäftsführerin des MITTELSTANDSVERBUNDES. Dies sei zwar begrüßenswert. An einer Stelle bestehe jedoch Gefahr, Qualität einzubüßen: "Die geplante Änderung des BKrFQG untersagt es externen Dienstleistern, Weiterbildungsmaßnahmen in fremden Räumlichkeiten anzubieten. Faktisch bedeutet das ein Verbot der vielfach üblichen Inhouse-Schulungen", so Röder.

MITTELSTANDSVERBUND lehnt Verbot von Inhouse-Schulungen ab

In seiner Stellungnahme kritisiert DER MITTELSTANDSVERBUND das geplante Verbot wegen "falscher" Räume. Die Auswirkungen auf Verbundgruppen seien von weitreichendem Ausmaß. Kooperationen, die in ihrem Betrieb Weiterbildungen durch externe Dienstleister, z.B. Fahrschulen durchführen, müssten auf deren Standorte ausweichen.

"Die Änderung ist nicht nachvollziehbar. Weiterbildungsmaßnahmen wären mit mehr Zeitaufwand und höheren Kosten verbunden. Die Terminplanung würde von der Raumplanung der Fahrschulen abhängen und könnte sich nicht mehr an den Bedürfnissen der Fahrer und Unternehmen orientieren. Eine Sicherung der Qualität durch die Verbundgruppenzentralen ist aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes dann nicht mehr möglich", bewertet die Arbeits- und Sozialexpertin Röder das Papier.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES sagt der Ort, an dem eine Weiterbildungsmaßnahme stattfindet nichts über deren Qualität aus.

Förderungen für Pflicht-Weiterbildungen gestrichen

Eine weitere Neuerung – mit deutlichen Einschränkungen für die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Berufskraftfahrer – hat das BMVI mit einer neuen Förderrichtlinie vorgelegt. Bisher konnten Güterverkehrsfahrer, die Waren mit mindestens 12 Tonnen zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen transportieren, Fördergelder für gesetzliche Weiterbildungsmaßnahmen beim Bundesamt für Güterverkehr (BGA) beantragen. Laut der am 23. Juli veröffentlichten "Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen" wird die Förderung gesetzlicher Weiterbildungsleistungen nun gestrichen.

Gefördert werden nur noch Maßnahmen, die ohne gesetzliche Pflicht, also "freiwillig" durchgeführt werden. Die Förderhöhe für mittelständische Unternehmen beträgt 60 Prozent. Interessierte Unternehmen können die Gelder vom 3. August bis zum 30. November beim BAG beantragen. Die Vergabe der Fördermittel wird nach dem "Windhundprinzip" erfolgen. Das bedeutet, dass die Anträge in der Reihenfolge bearbeitet werden, in der sie eingegangen sind. Unvollständige sowie fehlerhafte Anträge führen nicht zur Frist- und Rangwahrung und werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Download: Richtlinie Weiterbildung Berufskraftfahrer
Antragsunterlagen zur Förderung freiwilliger Weiterbildungen

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