MITTELSTANDSVERBUND: Mindestlohngesetz jetzt reformieren

In den Unternehmen herrschen neue Bürokratie und große Unsicherheit über die neue Rechtslage. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert von der Bundesregierung schnelle Korrekturen am Mindestlohngesetz. Bei der Absicherung gegen Risiken aus der Auftraggeberhaftung hilft R+V.

Berlin, 10.04.2015 — Schon kurz nach dem Inkrafttreten des gesetzlichen Mindestlohns hatte die Bundesregierung angekündigt, die neuen Regelungen auf überflüssige Bürokratie zu überprüfen und noch im April über mögliche Änderungen zu entscheiden.

DER MITTELSTANDSVERBUND hat mit einem an die beteiligten Ministerien gerichteten Positionspapier Nachbesserungen in den vier größten Problemfeldern des Mindestlohngesetzes gefordert. "Wenn Bundesarbeitsministerin Nahles allenfalls Korrekturen in den begleitenden Verordnungen in Aussicht stellt, so ist das keinesfalls ausreichend", erklärt die Arbeitsrechtsexpertin des Verbandes, Judith Röder. Es müsse Klarheit im Gesetz geschaffen werden, "und zwar nicht nur bei den Dokumentationspflichten", fordert Röder.

Auch die verschiedenen Handreichungen der Verwaltung – vom Fragen-Antworten-Katalog des Bundesarbeitsministeriums bis zur Website des Zolls - können die Rechtsunsicherheit nur in wenigen Fällen beseitigen. Dabei erfolgt stets der Hinweis, dass letztlich die Gerichte über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einzelner Maßnahmen entscheiden müssen. "Genau das macht deutlich, dass für den Anwender einfache, klare und praxistaugliche Regelungen dringend notwendig sind", erklärt Röder. "Wer kann dem Inhaber eines kleinen oder mittlerenUnternehmens die falsche Auslegung des Gesetzes vorwerfen, wenn selbst ganze Behörden keine Antworten auf die Anwendungsfragen finden?", fragt die Geschäftsführerin des MITTELSTANDSVERBUNDES.

DER MITTELSTANDSVERBUND ordert daher die Korrektur besonders folgender Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn:

  1. Die Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten muss gestrichen werden. In den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - in denen für alle Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis zu 2.958 Euro die Dokumentationspflicht gilt - muss zumindest der Schwellenwert auf einen realistischen Betrag gesenkt werden. Die CDU/CSU-Fraktion hatte hier 1.900 Euro vorgeschlagen.

  2. Die Regelung zu den sogenannten Arbeitszeitkonnten muss vereinfacht werden. Hierbei handelt es sich nicht um Arbeitszeitkonten im klassischen Sinne, sondern um eine Kontrollrechnung, mit der die Einhaltung des Mindestlohns bei schwankender Verteilung der Arbeitszeit sicher gestellt werden soll. Jedoch ist sind die Vorgaben hierzu gerade im Zusammenspiel mit den vielfach praktizierten klassischen Arbeitszeitkonten höchst verwirrend und fehleranfällig.

  3. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat bereits angekündigt hat, die Zahlung eines gleichbleibenden Monatsentgelts - das bei Monaten mit vielen Arbeitstagen im einigen Fällen nicht den Stundenlohn von 8,50 Euro abdeckt - nicht als Verstoß gegen das MiLoG zu werten und in diesen Fällen eine Jahresbetrachtung anzustellen. Diese pragmatische Herangehensweise löst jedoch nicht das Problem, dass der Gesetzeswortlaut klar und deutlich eine stundengenaue Betrachtung erfordert. Hier muss der Gesetzgeber Abhilfe schaffen!

    Die Jahresbetrachtung muss auch für alle anderen Vergütungsbestandteile möglich sein, die auf den Mindestlohn anrechenbar sind. Letztlich ist auch zu klären, welche Vergütungselemente dies sein können.

  4. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert die Streichung der Arbeitgeberhaftung und des zugehörigen Ordnungswidrigkeitentatbestandes, denn sie verursachen massive Bürokratie zwischen den Unternehmen. So ist zum einen unklar, wie weit Haftung und Ordnungswidrigkeit tatsächlich reichen: Handelt es sich um eine reine Generalunternehmerhaftung oder um eine Haftung für alle Werk- oder Dienstleistungen? Zum anderen sind angeratenen Vorsichtsmaßnahmen aufwendig und nicht bei jedem Vertragspartner durchsetzbar.

Für das Problem der Auftraggeberhaftung bietet der ServiCon-Partner R+V Versicherungen konkrete Hilfestellung für den kooperierenden Mittelstand: mit einem Zusatzpaket zur Rechtsschutzversicherung und einer Absicherung gegen Lohnforderungen von Beschäftigten aus Subunternehmen können Unternehmen ihre Risiken aus dem Einsatz von Subunternehmen minimieren. Daneben wird für die Fälle, in denen Auftraggeber von ihren Werk- oder Dienstleistern eine Bürgschaft zur Absicherung des Mindestlohnrisikos verlangen, ein passgenaues Finanzprodukt angeboten.

Nähere Informationen finden Sie hier (download).
Die Mindestlohn-Hotline der R+V erreichen Sie unter 040 - 236065855. 

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