PSV: Beitragssatz 2020 und Insolvenzübersicht zum 30. September 2020

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2020 einen Beitragssatz von 4,2 Promille (Vorjahr 3,1 Promille) festgesetzt.

Berlin, 12.11.2020 - Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2020 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Basis dieses Wertes sind im Wesentlichen die Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen und die Zusagen bei sicherungspflichtigen Versorgungseinrichtungen, die sich auf zusammen auf rund 353 Mrd. € belaufen. Aufgrund des Beitragssatzes von 4,2 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rund 1.483 Mio. € zahlen (im Vorjahr 1.079 Mio. €).

Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat für das Jahr 2020 einen Beitragssatz von 4,2 Promille (Vorjahr 3,1 Promille) festgesetzt.Im Juli dieses Jahres hatte der PSVaG mitgeteilt, dass sich unter dem Eindruck der Corona- Pandemie ein Beitragssatz von 4 bis 5 Promille abzeichne. In den letzten Monaten hat sich der Schadenverlauf günstiger entwickelt als im Mittel dieser Prognose angenommen. Daher konnte der Beitragssatz im unteren Bereich der Prognose festgesetzt werden.

Im PSVaG sind rund 95.200 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

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