Rentengeschenke der Koalition: Heil legt Referentenentwurf vor

Das Bundesarbeitsministerium hat am 13. Juli den Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Berlin, 19.7.2018 – Das Bundesarbeitsministerium hat am 13. Juli den Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt.

Das Bundesarbeitsministerium hat am 13. Juli den Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Die Kerninhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Einführung einer doppelten Haltelinie: Die gesetzliche Rente soll auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 stabilisiert werden und bei Bedarf soll durch Steuermittel sichergestellt werden, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird (Beitragssatzgarantie).
  • Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten soll zum 01. Januar 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben werden. Danach wird analog zur allgemeinen Altersrente die Zurechnungszeit von 2020 bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre verlängert.
  • Verbesserungen bei den Mütterrenten: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Erziehungsjahr in der Rente angerechnet bekommen, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben.
  • Ausweitung der Midi-Jobgrenze: Die Grenze für die volle Sozialabgabenlast soll von heute 850 Euro auf 1.300 Euro monatlich angehoben werden. Damit sollen Geringverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die damit verbundenen geringeren Rentenbeiträge sollen aber nicht zu Einbußen bei den Rentenansprüchen führen.

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert den Gesetzentwurf als milliardenschwere Zusatzbelastungen für die gesetzliche Rentenversicherung. Die Pläne erschweren ihre langfristige Finanzierbarkeit. Würden die jetzt geplanten Maßnahmen umgesetzt, dann kann die gesetzliche Beitragssatzobergrenze von 22,0 Prozent für 2030 nicht gehalten werden. Die Bundesregierung muss daher nach geltendem Recht schon bis November neue gesetzliche Maßnahmen vorschlagen, damit die Beitragssatzobergrenze doch noch eingehalten werden kann. Das zeigt die Kurzsichtigkeit in der aktuellen Rentenpolitik.

Es wird allerhöchste Zeit, unsere Sozialsysteme nachhaltig aufzustellen. Notwendig ist ein Gesamtkonzept, wie die Sozialbeiträge insgesamt bei maximal 40 Prozent gedeckelt werden können. Weder die Kranken- und Pflegeversicherung noch unser Alterssicherungssystem sind derzeit zukunftsfest. Mit dem Rentenpaket werden Weichenstellungen vorgenommen, noch bevor die Experten der Rentenkommission Vorschläge für eine generationengerechte Rente machen können. Das ist das Gegenteil einer weitsichtigen Rentenpolitik.

Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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