Sozialwahl 2023: Aufruf zu Bewerbungen für die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW)

Interessentinnen und Interessenten für die Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) können sich bis zum 19. Mai 2022 beim MITTELSTANDSVERBUND melden. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Berlin, 20.04.2022 - Im kommenden Jahr findet die Sozialwahl zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) statt. Zu dieser Wahl wird der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) gemeinsam mit dem HDE eine Vorschlagsliste der Arbeitgeber einreichen. In langjähriger geübter Zusammenarbeit mit dem BGA in diesem Feld bitten wir hiermit um Bewerbungen aus den Reihen der Unternehmen.

Die gesetzliche Unfallversicherung und damit auch die BGHW ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. In der Vertreterversammlung entscheiden die paritätisch gewählten Vertreter der Arbeitgeber sowie der Versicherten ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel über die Satzung, die Beiträge (Gefahrtarif) oder Maßnahmen zur Unfallverhütung (Prävention).

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der BGHW und wird alle sechs Jahre neu gewählt. Viele Unternehmensvertreterinnen und -vertreter aus Mitgliedsunternehmen der Verbände des Groß- und Außenhandels und der Warenlogistik nehmen bereits seit vielen Jahren die Möglichkeit war, in den Selbstverwaltungsorganen der BGHW bei den bedeutsamen und kostenrelevanten Entscheidungen mitzubestimmen.

Die Selbstverwaltung hat die Aufgabe, die Interessen der Berufsgenossenschaft zu vertreten und über eine bedarfsgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel zu wachen. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.

Wählbarkeitsvoraussetzungen – auf jeden Fall Mitgliedschaft in der BGHW

Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind Inhaber, gesetzliche Vertreter (z.B. Vorstände, GmbH-Geschäftsführer/in) oder bevollmächtigte Betriebsleiter/innen (z.B. Prokurist/in, Abteilungsleiter/in). Wichtig ist: Das Unternehmen muss Mitglied der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sein. Darüber hinaus müssen Bewerber die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 51 SGB IV erfüllen, die hier zu finden sind.

Seitens der Kandidatinnen und Kandidaten sind Interesse am Arbeitsschutz und an dessen Mitgestaltung wünschenswert. Dies sollte am besten jetzt schon zu deren Aufgaben im Unternehmen gehören.

Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht

Mit der Sozialwahl 2023 wird erstmals eine Frauen- bzw. Geschlechterquote zur gleichberechtigten Repräsentanz der Geschlechter in der Vertreterversammlung eingeführt. Demnach wird ein Anteil weiblicher und männlicher Mitglieder von jeweils mind. 40% angestrebt. Mindestens jeder dritte Listenplatz auf der Vorschlagsliste soll von einer Frau besetzt sein. Vor diesem Hintergrund sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Sofern eine größere Anzahl an Kandidaturen den zu besetzenden Plätzen gegenübersteht, wird nicht jede auf der Vorschlagsliste berücksichtigt werden können. In diesem Fall können Interessierte jedoch im Nachgang der Sozialwahl bei der Besetzung weiterer Gremien, namentlich der regional angesiedelten Rentenausschüsse sowie Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse berücksichtigt werden.

Sofern Interesse an dieser Tätigkeit besteht, freuen wir uns über eine kurzfristige Rückmeldung. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie im PDF-Format in der Anlage.

Ansprechpartnerin für Ihre Rückfragen beim MITTELSTANDSVERBUND ist Judith Röder j.roeder@mittelstandsverbund.de .

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Original bis zum 19. Mai 2022 an vorliegen, postalisch an

DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

z.Hd. Judith Röder

Am Weidendamm 1a

10117 Berlin.

Bitten achten Sie insbesondere auf die eigenhändige Unterschrift auf der Zustimmungserklärung.

Weitere Informationen zur Selbstverwaltung der BGHW finden Sie hier: https://www.bghw.de/ueber-uns/selbstverwaltung

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