Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt ausdrücklich, dass das Gesetzgebungsverfahren für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz begonnen hat. Fraglich bleibt jedoch, ob der vorgelegte Referentenentwurf diesen Ansprüchen und den über die Medien verbreiteten Versprechungen über eine erleichterte Einwanderung für Fachkräfte genügt.

Berlin, 11.12.2018 - Der kooperierende Mittelstand aus Handel, Handwerk und Dienstleistungsbranchen leistet als guter Arbeitgeber und Ausbilder seinen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt und für unsere Gesellschaft. Dabei ist er auf motivierte und engagierte Mitarbeiter angewiesen. Das betrifft alle Qualifikationsstufen – egal ob Auszubildender, Angelernter, ausgebildete Fachkraft oder Akademiker.

Um Menschen aus Nicht-EU-Ländern in den deutschen Arbeitsmarkt effektiv einzubinden, brauchen sowohl diese Menschen als auch die mittelständischen Unternehmen als Arbeitgeber Planungssicherheit, also Klarheit und Rechtssicherheit über die Zukunft ihrer Zusammenarbeit. Zudem müssen die damit verbundenen Verwaltungsverfahren möglichst einfach und transparent und zügig gestaltet sein.

Dies vorausgeschickt, begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND ausdrücklich, dass nunmehr das Gesetzgebungsverfahren für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz begonnen hat. Die Bundesregierung bekennt sich damit zu der Tatsache, dass Menschen jedweder Herkunft ein wertvoller und willkommener Teil unserer Gesellschaft und unseres Wirtschaftslebens sind.

Fraglich bleibt jedoch, ob der hier vorgelegte Referentenentwurf diesen Ansprüchen und den über die Medien verbreiteten Versprechungen über eine erleichterte Einwanderung für Fachkräfte genügt. Dabei stellen sich aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES insbesondere folgende Fragen:

  • Wie kann angesichts des Ziels einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung das Erfordernis einer „mit einer inländischen Berufsausbildung gleichwertigen  ausländischen Berufsqualifikation“ ausgestaltet und umgesetzt werden?
  • Wie soll der Nachweis von Sprachkenntnissen konkret ausgestaltet werden?
  • Weshalb wird die Vorrangprüfung nicht endgültig gestrichen?
  • Wie können schnelle und einfache Anerkennungsverfahren in der Praxis gestaltet werden?
  • Weshalb wird die Zulassung von Führungskräften auf Basis der
    Beschäftigungsverordnung erschwert?
  • Weshalb wird an die Vergütung von Akademikern ein anderer Maßstab angelegt als an die Vergütung bei qualifizierter Berufsausbildung

Die gesamte Stellungnahme des MITTELSTANDSVERBUNDES finden Sie hier.

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