Teilzeit: Bundeskanzlerin bremst Nahles aus

Der Rechtsanspruch auf „befristete Teilzeit“ und die Beweislastumkehr im Teilzeitrecht zu Lasten des Arbeitgebers kommen nicht. Die Unternehmen können vorerst aufatmen.

Berlin, 31.05.2017 - Es war das letzte große Projekt der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Doch nun schob Bundeskanzlerin Angela Merkel einen Riegel vor die Pläne der Ministerin. Die geplante „Weiterentwicklung des Teilzeitrechts“ kommt nicht. Damit sind vor allem diese Punkte vorerst vom Tisch:

1. Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers

Bundeskanzleramt, BerlinBeim Wunsch eines Arbeitnehmers nach Aufstockung der Arbeitszeit sollte der Arbeitgeber in die Nachweispflicht genommen werden, dass er über keinen freien Vollzeitarbeitsplatz verfügt bzw. der Arbeitnehmer für diesen nicht geeignet ist.

Bislang sieht die Regelung lediglich vor, dass teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der Besetzung freier (Vollzeit-)Stellen bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen sind, sofern nicht dringende betriebliche Gründe oder die Wünsche anderer Teilzeitbeschäftigter entgegen stehen. In der Praxis finden sich hier regelmäßig einvernehmliche Lösungen.

2. Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit

Es sollte ein Rechtsanspruch auf "begrenzte Verringerung der Arbeitszeit" eingeführt werden. Dieser hätte gerade kleinere und mittlere Betriebe vor erhebliche Probleme gestellt.

Das freiwerdende Arbeitsvolumen durch neue Kräfte zu ersetzen, ist gehäufig fast ausgeschlossen.Schließlich müsste hier jeweils eine ebenfalls befristete Stelle mit (geringer) Teilzeit besetzt werden - angesichts des Fachkräftemangels eine fast unlösbare Aufgabe.

Im Ergebnis müssten andere Mitarbeiter die ausgefallene Arbeit auffangen. Gerade für kleinere Unternehmen sind beide Varianten besonders aufwändig, denn sie erfordern unverhältnismäßig viel Einarbeitung, Kommunikation und Administration.

Keine Einigung bei Unternehmensgröße erzielt

Gescheitert ist das Projekt letztlich an der Frage, ab welcher Unternehmensgröße der Anspruch auf befristete Teilzeit greifen sollte. Das Bundesarbeitsministerium sah hier einen Schwellenwert von 15 Mitarbeitern vor, die Unionsparteien planten im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen eine Grenze von 200 Mitarbeitern.

DER MITTELSTANDSVERBUND ist erleichtert über die Entscheidung, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen. "Die Koalition hat in der aktuellen Wahlperiode den Unternehmen schon zu viele Lasten zugemutet, von der Rente mit 63 bis über die Bürokratielasten im Mindestlohngesetz bis zum Streikeinsatzverbot für Leiharbeiter", erklärt Judith Röder, Geschäftsführerin im MITTELSTANDSVERBUND. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Projekt auch nach der Bundestagswahl nicht wiederbelebt wird.

Modernisierung im Arbeitsrecht notwendig

Dennoch sind die Themen Arbeitszeit und deren Verteilung für Arbeitgeber von großer Bedeutung. Das Arbeitszeitrecht bedarf der Modernisierung, um es für die Anforderungen der Digitalisierung und des Arbeiten 4.0 fit zu machen.

Dazu sind Änderungen bei der auf den Tag bezogenen Höchstarbeitszeit, den Regelungen zur Ruhezeit und z. B. den Aufzeichnungspflichten im Arbeitszeitgesetz notwendig. Neue einseitige Gestaltungsansprüche führen demgegenüber zu Unsicherheit und sind kein Beitrag dazu, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Bestimmung des Arbeitsvolumens gehört zu den Kernkompetenzen des Arbeitgebers.

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