EU-Parlament schlägt Zerschlagung von Google vor

Die Marktmacht von Google beschäftigt die EU-Kommission seit Jahren. Mit einer am 27. November im Plenum des EU-Parlaments beschlossenen Resolution fordern die Abgeordneten ein entschlosseneres Vorgehen gegen Verzerrungen im digitalen Binnenmarkt - ein Frontalangriff auch gegen Google.

Brüssel, 27.11.2014 — Bislang ist aus der Generaldirektion Wettbewerb noch kein starkes Signal gekommen, wie man Wettbewerbsverzerrungen im digitalen Binnenmarkt durch den Marktgiganten Google begegnen möchte. Anlässlich der Sitzung des Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament (ECON) teilte die neue Wettbewerbskommissarin, Magrethe Vestager, mit, dass die schiere Menge an Daten, die Google verarbeite, erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringen würden. Ihre Generaldirektion Wettbewerb müsse sich aber auf die wettbewerbsrechtliche Relevanz von Google beschränken.

Dies schien den EU-Abgeordneten aber offensichtlich nicht auszureichen. In der am 27. November im Plenum des EU-Parlaments verabschiedeten Resolution forderten sie von der Kommission konkrete und weitergehende Schritte. Dabei sollte die Kommission die Vorlage von Rechtsakten in Betracht ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln. Zumindest müsse gewährleistet werden, dass bei der Nutzung von Suchmaschinen der Suchvorgang frei von Diskriminierungen bleibt, mehr Wettbewerb und Auswahl für Nutzer und Verbraucher sichergestellt werden sowie die Vielfalt an Informationsquellen erhalten bleibt.

Im Vorfeld hatte sich Günther Oettinger, Kommissar für digitale Wirtschaft, ablehnend gegenüber einem solchen Vorstoß geäußert. Die - wenn auch nur teilweise - Enteignung von Google sei mit ihm nicht zu machen.

DER MITTELSTANDSVERBUND betont, dass die Frage der Marktmacht von Internetgiganten wie Google eng mit der Frage gesehen werden sollte, welchen Beitrag diese Firmen für den jeweiligen Markt leisten. Wie sowohl Kommission als auch OECD bereits festgestellt haben, nutzen viele Konzerne rechtliche Lücken nationaler Steuervorschriften aus, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Damit gehen vielen Mitgliedstaaten wichtige Einnahmen verloren, die bei der Finanzierung etwa von Infrastrukturprojekten oder dem Netzausbau fehlen. Bei der Erwägung nächster Schritte sollte die EU-Kommission daher diesen Aspekt mit einbeziehen und sich nicht auf einen rein wettbewerbsrechtlichen Ansatz beschränken.

Die Resolution der Abgeordneten ist nicht bindend für die Kommission. Sie wird jetzt weitere Schritte prüfen.


Weitere Informationen:

  • Resolution des EU-Parlaments gegen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt

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