Anhörung zur Genossenschaftsnovelle ohne konkretes Ergebnis

Die beteiligten Wirtschaftsverbände diskutierten am 2. September bei der Anhörung zur Genossenschaftsnovelle, zu der das Bundesjustizministerium geladen hatte, wie künftig mit den Klein- und Kleinstgenossenschaften umgegangen werden soll.

Berlin, 06.09.2013 — Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hatte die beteiligten Wirtschaftsverbände überraschend nur 20 Tage vor der Bundestagswahl am 2. September zu einer Anhörung zur Genossenschaftsnovelle geladen. Die interessante Diskussion um die Frage, wie künftig mit den Klein- und Kleinstgenossenschaften umgegangen werden soll, blieb erwartungsgemäß ohne ein konkretes Ergebnis.

Die vom BMJ vorgeschlagene Kooperationsgesellschaft haftungsbeschränkt, die von der Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und der Pflichtprüfung bis zu einer bestimmten Größenordnung ausgenommen werden soll, wurde von der Genossenschaftsorganisation heftig kritisiert. Die Genossenschaft stelle eine Marke dar, die besonders durch ihre geringe Insolvenzanfälligkeit gekennzeichnet sei. Diese sei wiederum auf die notwendigen Prüfungen und die Betreuung durch den Prüfungsverband zurückzuführen.

Auch die Fraktionen des Bundestages haben zwischenzeitlich verschiedene Vorschläge zu dem Thema eingebracht. Politik und Interessenvertreter der kleineren und Kleinstgenossenschaften sind sich dabei einig, dass die Kostenbelastung, die durch die Mitgliedschaft im Prüfungsverband sowie durch Pflicht- und besonders Gründungsprüfung entsteht, zu hoch ist. Deswegen werde die Rechtswahl Genossenschaft auch nicht übermäßig häufig gewählt.

So gebe es eine Vielzahl von ehrenamtlich getragenen Bürgerinitiativen, die eine Genossenschaft gründen möchten. Besonders im kommunalen Bereich werde dies etwa zur Erhaltung von Schwimmbädern oder Kitas zunehmend in Erwägung gezogen. Diese Initiativen seien aber nicht bereit, die Kosten von Mitgliedschaft, Gründungsgutachten und Pflichtprüfung zu tragen. Die Interessenvertreter dieser kleinen und Kleinstgenossenschaften bestritten außerdem die Notwendigkeit der Beratung.

"Das BMJ hat die Argumente der Genossenschaftsorganisation durchaus zur Kenntnis genommen", kommentiert Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des MITTELSTANDSVERBUNDES. Andererseits habe das Justizministerium auch deutlich gemacht, dass es sich dem Thema Klein- und Kleinstgenossenschaften – auch nach der Bundestagswahl – weiter annehmen werde.

Konkret kündigte das BMJ an, die Kosten für Gründungsgutachten, Mitgliedschaft und Prüfung bei den Prüfungsverbänden erneut zu evaluieren. Zusätzlich werde das Bundeswirtschaftsministerium einen Forschungsauftrag zu der Frage "Potentiale und Hemmnisse der unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der eG" vergeben. Ergebnisse dazu sollen 2014 vorliegen.

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