1000 Händler und eine Frage: Wie funktioniert die Überbrückungshilfe III?

Die wirtschaftliche Situation, insbesondere des geschlossenen Handels spitzt sich von Tag zu Tag zu: Saisonale Ware ist – wenn eine Öffnung wieder möglich ist – überhaupt nicht mehr oder nur zu deutlich geringeren Verkaufspreisen absetzbar. Der Lagerplatz und die Liquidität für die Beschaffung neuer Ware fehlt. Ihre Hoffnungen setzen die Händler daher auf die Überbrückungshilfe III. Ein Webinar der ServiCon konnte nun für mehr Klarheit bei der Antragstellung sorgen.

Köln/Berlin, 25.02.2021 – Auch mehr als zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen der Überbrückungshilfe III – den sogenannten FAQ – durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist die Verwirrung bei den betroffenen Unternehmen des kooperierenden Mittelstands groß. Dabei läuft auch der Antragszeitraum bereits seit dem 10. Februar. Den für die Antragstellung zuständigen prüfenden Dritten – insbesondere den Steuerberatern – geht es dabei nicht anders. Im krassen Widerspruch stehen dabei die vollmundigen Versprechungen der Politik in puncto Liquiditätshilfe zu den lückenhaften und oft nicht zielführenden Ausführungen in den Bestimmungen, die eine schnelle Beantragung verhindern. DER MITTELSTANDSVERBUND hat dies in zahlreichen Anschreiben an die zuständigen Bundesministerien, die Ministerpräsidenten sowie die Bundeskanzlerin deutlich moniert.

Problematisch ist die Situation insbesondere deshalb, weil viele Steuerberater aufgrund der vielen Unklarheiten der Überbrückungshilfe III verbindliche Auskünfte zur Auslegung der Bestimmungen scheuen. Diese Bestimmungen unterliegen zudem noch Änderungen. Dennoch ist es der ServiCon mit ihren sehr guten Kontakten in die Steuerberaterszene schließlich gelungen, einen qualifizierten Referenten zu diesem Thema zu finden. StB Lukas Hendricks – unter Steuerberatern als Dozent und Consultant bestens bekannt – machte seinem Ärger auch deutlich Luft, als er am 24. Februar vor über 1000 Zuhörern im „2. ServiCon Webinar PLUS zur Überbrückungshilfe III: Welche Hilfen können wo vom Einzelhandel und den Kooperationen beantragt werden?“ „erste Hilfe“ leistete. Über 30 Verbundgruppen hatten das Webinar-Angebot an ihre Anschlusshäuser weitergeleitet. 

Trotz der nicht abschließend geklärten, aber für den Einzelhandel zentralen Problematik bei der Erstattung von Teilwertabschreibungen auf Waren des Umlaufvermögens konnte Herr Hendricks die Systematik der Überbrückungshilfe verständlich erläutern und mit umfangreichem Material an die Teilnehmer untermauern. Über 200 Fragen zur Antragsberechtigung bei unterschiedlichen Umsatzentwicklungen stellten die Teilnehmer während der Veranstaltung und verdeutlichten damit noch einmal, wie weit entfernt von der Handelsrealität und undurchsichtig die Antragsbedingungen teilweise formuliert sind. Trotzdem ist es dem Referenten durch seine mehr als deutliche Sprache gelungen, die Entscheidungsgrundlage für die Händler im Gespräch mit ihren Steuerberatern erheblich zu verbessern und somit eine erfolgreiche Antragstellung zu ermöglichen.

DER MITTELSTANDSVERBUND steht in regelmäßigem Austausch mit dem BMWi wird sich dabei weiterhin – auch auf politischem Wege – mit großem Nachdruck für die Konkretisierung und Anpassung der FAQ in den entscheidenden Punkten einsetzen. Gleichzeitig muss natürlich sichergestellt werden, dass daraus keine Nachteile für Unternehmen erwachsen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt haben. Die ServiCon plant zudem weitere Angebote für gemeinsame Webinare mit und für Verbundgruppen sowie ihre Mitglieder bzw. Anschlusshäuser. 

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