Abrechnen nicht vergessen! MITTELSTANDSVERBUND mahnt zur Prüfung erhaltener Corona-Soforthilfen

Viele Unternehmen, die im Zuge der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, haben die schnellen und relativ unbürokratischen Soforthilfen der Bundesregierung in Anspruch genommen. In den vergangenen Monaten kam es jedoch auch zu Betrugsverfahren gegen Betriebe, die unzulässig Hilfen in Anspruch genommen hatten.

Berlin, 05.10.2020 – Schnelle und einfache Hilfe für in Not geratene Unternehmen war im Zuge der Corona-Krise gefragt – Bund und Länder haben mit dem Instrument der Soforthilfen für finanzielle Unterstützung gesorgt. Die Hilfsprogramme waren teilweise innerhalb einiger Tage abrufbar. In vielen Ländern genügten wenige Klicks und Angaben, um eine Auszahlung zu erhalten. Auch viele Mitgliedsunternehmen von Verbundgruppen haben zeitnah Soforthilfe beantragt und diese relativ schnell ausgezahlt bekommen.

DER MITTELSTANDSVERBUND mahnt zur Prüfung erhaltener Corona-Soforthilfen.Dabei war allerdings Vorsicht geboten: Die Abrechnung folgte und erfolgt bei den Soforthilfen erst später und sorgt deshalb bei einigen Unternehmen mit Zeitverzögerung für böse Überraschungen. Wurden etwa die Gelder nicht genau entsprechend der Vorgaben verwendet oder stellten sich die befürchteten Umsatzeinbrüche als weniger gravierend heraus, dann kann dies eine Rückzahlung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Hier kommt es maßgeblich darauf an, ob vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder wissentlich gegen die Vorgaben verstoßen wurde.

Zur Erinnerung: Die erhaltenen Gelder mussten innerhalb von drei Monaten ausgegeben werden. Sie dienten nur zur Deckung des Liquiditätsbedarfes in diesem Zeitraum. Zudem durften sie nicht für jede Art von Kosten, sondern nur für genau definierte Aufwände, z.B. für Mieten, verwendet werden. In einigen Bundesländern galt sogar, dass im Falle einer Einigung mit dem Vermieter, sodass dieser die Miete gestundet oder ganz darauf verzichtet hatte, der verringerte Liquiditätsbedarf von der Zuwendung abgezogen und vom Unternehmen an den Fördermittelgeber zurückerstattet werden musste. Von einigen Bundesländern abgesehen war zudem vielfach eine Verwendung der Soforthilfe für die privaten Lebenshaltungskosten des Unternehmers – ein sogenannter „Unternehmerlohn“ – ausgeschlossen. Auch eventuell bezogenes Kurzarbeitergeld verringert den Kapitalbedarf und mindert somit die Fördersumme.

Es ist daher ratsam, den bei der Beantragung ermittelten Liquiditätsbedarf mit den in den drei Monaten tatsächlich entstandenen Ausgaben abzugleichen und nach einer genauen Prüfung des eigenen Förderbescheides mitsamt seinen Nebenbedingungen ggf. proaktiv auf den Fördermittelgeber zuzugehen. In jedem Bundesland gelten hierfür andere Durchführungsbestimmungen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES wirkt sich dies zulasten der Übersichtlichkeit für die Unternehmen aus. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise startet das Rückmeldeverfahren nun Anfang Oktober neu, nachdem zwischenzeitlich einige Erleichterungen für die Unternehmen in Aussicht gestellt wurden. Die Rückmeldefrist wurde hier auf den 30. November 2020 verlängert, während die Rückzahlungen selbst bis spätestens zum 31. März 2021 erfolgen müssen.

DER MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt dringend, genau zu prüfen, wie die Modalitäten zur Abrechnung der Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern geregelt sind. Eines ist jedoch sicher: Wie auch sonst im Leben schützt bei den Soforthilfen Unwissenheit vor Strafe nicht. Nach § 264 StGB droht bei Subventionsbetrug eine Strafverfolgung. Bei der Beantragung der Mittel hat der Antragsteller versichern müssen, alle Angaben vollständig und richtig gemacht zu haben. Des Weiteren verpflichtet er sich damit, dem Fördermittelgeber gegenüber Änderungen der Tatsachen mitzuteilen und zu viel erhaltene Zuschüsse zurückzuerstatten. Hier stehen die Unternehmen, die von den Soforthilfen Gebrauch gemacht haben, somit in der Pflicht.

Seite drucken

Ansprechpartner

Marius Müller-BögeDER MITTELSTANDSVERBUND
Marius Müller-Böge Leiter Mittelstandspolitik Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Ernst PanseDER MITTELSTANDSVERBUND
Ernst Panse Bereichsleiter Mitgliederservice Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht